German Parliament Passes Building Modernization Act with a Focus on Hydrogen

Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet und ersetzt damit das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden künftig wieder selbst über die Heizungsart. Eine gesetzlich verankerte Grüngasquote schafft ab 2028 eine verbindliche Perspektive für Biomethan und Wasserstoff. 

von | 14.07.26

Gasheizungen bleiben erlaubt – ab 2029 sorgt die Biotreppe für einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe.
© lettas- stock.adobe.com
Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz: Grüngasquote schafft Perspektive für Wasserstoff

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Damit hat die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 13. Mai auf den Weg gebracht.

Die verpflichtende Vorgabe eines Mindestanteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden künftig selbst über die Heizungsart. Neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybridheizungen und Biomasseheizungen bleiben auch Gas- und Ölheizungen zulässig.

Grüngasquote schafft verbindliche Perspektive für Wasserstoff

Ab 2045 müssen Brennstoffe für Heizungen vollständig klimaneutral sein. Eine Grüngas- beziehungsweise Grünölquote sowie eine sogenannte Biotreppe sollen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor schrittweise senken. Über die Biotreppe wird Gas oder Öl ab 2029 stufenweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt. Die konkrete Ausgestaltung der Grüngasquote, die ab 2028 gilt, legt die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz fest.

Mieterinnen und Mieter erhalten Schutz vor überhöhten Nebenkosten, die durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen entstehen. Die Regierungsfraktionen haben zusätzlich eine Härtefallregelung für Vermietende bei der CO₂-Kostenaufteilung aufgenommen.

Die Bundesregierung führt die Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) ab dem 21. Juli 2026 mit Anpassungen fort. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert über die technische Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026. Zugleich setzt die Bundesregierung die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht um. Eine Evaluierung des Gesetzes ist für 2030 vorgesehen.

Reaktionen der Verbände

DVGW: Gesetz stärkt Versorgungssicherheit und Wasserstoffmarkt

Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches begrüßt neben dem Bundestagsbeschluss zum GModG. Prof. Dr. Gerald Linke sieht in dem Gesetz einen wichtigen Impuls für die Energiewende. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitere den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermögliche die effiziente Nutzung bestehender Gasinfrastrukturen.

Gas- und Wasserstoffwirtschaft fordert Nachbesserung bei Mietrecht

Der Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft bewertet die gesetzliche Verankerung der Grüngasquote positiv. Vorstand Dr. Timm Kehler erklärt, Klimaneutralität im Gebäudesektor entstehe nicht nur durch den Austausch von Heizungen, sondern auch durch die schrittweise Dekarbonisierung der eingesetzten Energieträger. Die Grüngasquote schaffe planbare Nachfrage nach Biomethan und Wasserstoff und stoße damit Investitionen in Produktion, Import und Infrastruktur an.

Über die Hälfte der Wohnungen im Bestand wird mit Gas beheizt. Das Gesetz ermöglicht sowohl die Modernisierung mit Gasbrennwertgeräten als auch den Einbau von Hybridheizungen, die eine Wärmepumpe mit einer Gasheizung kombinieren.

Kritisch bewertet der Verband die Regelungen zur Kostenverteilung im Mietverhältnis. Deutschland habe die höchste Mieterquote in der Europäischen Union, weshalb sich die Praxistauglichkeit des Gesetzes gerade im vermieteten Bestand entscheide. Die vorgesehene Systematik drohe, Abrechnung und Umsetzung zu verkomplizieren und Investitionen zu behindern. Hier sieht Kehler weiterhin Nachbesserungsbedarf.

 

(Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung/2026)

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