Bundestag verabschiedet Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Ende Februar 2026 hat der Bundestag ein Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem digitalisierte Genehmigungsverfahren vor. Eine begleitende Entschließung hat den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Häfen zum Ziel.

von | 02.03.26

Der deutsche Bundestag hat Ende Februar 2026 das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschiedet
© Adobe Stock / neirfy
Bundestag verabschiedet Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Der Bundestag hat am 26. Februar 2026 das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung verabschiedet. Zuvor wurde der Gesetzesentwurf zur „Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit Änderungen beschlossen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf und eine begleitende Entschließung. AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen.

Im Jahr 2024 erfolgte bereits der Beschluss des Gesetzesentwurfes seitens des Bundeskabinetts (H2News berichtete). Laut Bundesregierung stehe das Gesetz im Kontext der Ziele der „UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ vom 25. September 2015.

Digitalisierte Genehmigungsverfahren

Ziel des Gesetzes ist es nach Angaben der Bundesregierung, Genehmigungsverfahren zu digitalisieren und die Bürokratie zu reduzieren. Die dazu vorgesehenen Regelungen sollen die gesamte Wasserstofflieferkette erfassen.

Künftig liege der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur somit im „überragenden öffentlichen Interesse“. Im Wasserrecht seien dazu verkürzte Fristen für Genehmigungsbehörden vorgesehen. Auch im Energiewirtschaftsrecht sollen Erleichterungen für die Genehmigung von Wasserstoffleitungen geschaffen werden.

Ergänzung um Power-to-Liquid-Produkte  

Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf am 25. Februar 2026 vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einigen Punkten ergänzt. So genehmige das Gesetz nun die Errichtung des Betriebs und die Änderung von Anlagen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten und flüssigen organischen Wasserstoffträgern zu Wasserstoff.

Zudem sollen Anlagen zum Import erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO), wie Power-to-Liquid-Produkte (PtL-Produkte), berücksichtigt werden. PtL-Produkte sind synthetische, flüssige Kraftstoffe und Rohstoffe, die durch Elektrolyse mit erneuerbarem Strom hergestellt werden.

Auch Anlagen zur Wasserstofferzeugung unter Nutzung von Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid (CCS) sollen künftig unter das Gesetz fallen.

Entschließung fokussiert Hafenprojekte

Neben dem Gesetz verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, die Transformationsprojekte in Häfen fokussiere. Sie sieht unter anderem vor, dass Produktions- und Lagerstätten für Energieträger und erneuerbare Energieanlagen in Hafenstandorten ausgebaut werden.

Darüber hinaus werde die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Verlängerung der Strompreiskompensation und den Erhalt der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure einzusetzen.

Änderungsvorschläge seitens des Bundesrats

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf 32 Änderungsvorschläge eingebracht. Die Änderungen bezogen sich unter anderem darauf, den Anwendungsbereich des Wasserstoffhochlaufs auf die industrielle Endnutzung auszuweiten.

Die Bundesregierung lehnte die Vorschläge ab. Die Begründung: Der Anwendungsbereich sei auf die Herstellung und Bereitstellung von Wasserstoff zugeschnitten. Die industrielle Nutzung sei nicht Gegenstand und Ziel des Gesetzes.

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