Die Planung der Kraftwerksstrategie begann ambitioniert. Als das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im August 2023 erste Grundzüge vorstellte, peilte es noch den Aufbau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken (auch „Wasserstoffkraftwerke“ genannt) mit einer Gesamtkapazität von 23,8 Gigawatt (GW) bis 2035 an. Robert Habecks Vorschlag unterteilte sich dabei in 8,8 GW Neubau und 15 GW durch Umstellung bestehender Kraftwerke.
Hierfür hatte das Ministerium drei unterschiedliche Förderkonzepte erarbeitet. Die neu zu bauenden „Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke“ mit 4,4 GW Gesamtleistung sollten sofort Wasserstoff nutzen können. Sie waren für Standorte gedacht, die frühzeitig an eine Wasserstoffinfrastruktur – zum Beispiel das ebenfalls im Sommer 2023 präsentierte Wasserstoff-Kernnetz – angebunden werden können.
Ebenso war der Neubau von 4,4 GW an „Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerken“ vorgesehen. Konzipiert waren diese als „Gesamtsysteme“, die Wind- und Solarenergie mit lokaler Wasserstoffspeicherung und einem H₂-Kraftwerk verbinden. Den größten Block bildeten mit 15 GW die „H₂-Ready-Kraftwerke“ – neue oder bestehende Gaskraftwerke, die zunächst Erdgas nutzen und bis 2035 vollständig auf Wasserstoff umstellen sollten. Die ersten 10 GW dieser Kategorie wollte das BMWK schon zwischen 2024 und 2026 ausschreiben.
Die Kraftwerksstrategie (Februar 2024)
Nach monatelangen Verhandlungen einigte sich die Koalition jedoch erst im Februar 2024 auf die Kernelemente ihrer Kraftwerksstrategie. Vor dem Hintergrund des im November 2023 erfolgten Urteils des Bundesverfasungsgerichts, demzufolge nicht genutzte Kredite aus den Corona-Finanzpaketen keine Grundlage für den Klimatransformationsfonds (KTF) bilden dürfen, markierte dieser finale Entwurf eine klare Kursänderung der ersten Vorschläge des BMWK.
Zunächst wurde die Zielmarke deutlich niedriger angesetzt. Statt der anfangs vorgesehenen 23,8 GW sollten nur noch neue Gaskraftwerke mit einer Gesamtleistung von 10 GW ausgeschrieben werden. Zudem verschob die Regierung den Zeitraum für die Umstellung nach hinten: Die H₂-ready-Kraftwerke sollten erst bis 2040 vollständig auf Wasserstoff umgestellt werden. Die für Neubau und Umstellung geschätzten Kosten von rund 16 Milliarden Euro wollte man weiterhin aus dem KTF finanzieren – bzw. dem, was nach dem Urteil aus Karlsruhe davon übrig war.
Die Neujustierung erzeugte ein gemischtes Echo in der Branche. Repräsentativ ist das Statement des Deutschen Wasserstoff-Verbands (DWV). Zwar begrüßte der Verband, dass endlich eine Kraftwerksstrategie vorliege – fast alle Branchenvertreter hatten diese eingefordert, darunter auch der Nationale Wasserstoff-Rat, dem damals die heutige Bundeswirtschaftsministerin Frau Reiche vorsaß – beklagte jedoch die signifikante Reduktion der geplanten Kapazität.

Am 1955 eröffneten RWE-Standort Weisweiler zwischen Köln und Aachen wird Braunkohle verbrannt. Hier soll bis 2028 ein wasserstofffähiges Gas- und-Dampfturbinen Kraftwerk (GuD) mit einer Leistung von 800 MW entstehen. (Foto: © Ruediger Fessel via iStock, ID: 1438840188)
Das Kraftwerkssicherheitsgesetz (Juli 2024)
Im Juli 2024 wurde die Strategie schließlich in ein „Kraftwerkssicherheitsgesetz“ (KWSG) überführt und erneut überarbeitet. Die Zielkapazität wurde auf 12,5 GW festgesetzt und in ein Zweisäulen-Modell umstrukturiert. Die erste Säule umfasste nun 5 GW neue H2-ready-Gaskraftwerke, 2 GW H2-ready-Modernisierungen bestehender Anlagen, 500 MW reine Wasserstoffkraftwerke (als „Wasserstoffsprinter“ bezeichnet) sowie 500 MW Langzeitspeicher. Die zweite Säule sah 5 GW neue Gaskraftwerke vor.
Das Gesetz konkretisierte die Ausschreibungen für Kraftwerke und Speicher zudem mit technischen Vorgaben. So sollten die geförderten Anlagen spätestens im achten Jahr nach Inbetriebnahme auf Wasserstoff umstellen – ein einheitliches Zieljahr wurde also verworfen. Die Förderung kombinierte dabei eine zehnjährige Investitionskostenunterstützung mit einer Betriebskostenförderung für 800 Vollbenutzungsstunden pro Jahr. Zudem legte man einen stärkeren Fokus auf den „netztechnischen Süden“ Deutschlands : Zwei Drittel der Kraftwerksleistung sollten in Süddeutschland entstehen, um die Stabilität des Stromnetzes zu erhöhen und Redispatchingkosten zu senken.
Am 11. September 2024 leitete die Bundesregierung die formelle Konsultationsphase für das KWSG ein, die bis zum 23. Oktober lief. Die erste Ausschreibung war für Anfang 2025 geplant.
Alles auf 0? Der neue Koalitionsvertrag
Doch wieder kam alles anders als gedacht. Im November 2024 zerbrach die Ampel an der Frage, wie der Bundeshaushalt 2025 zu finanzieren sei. Als Folge der daraus resultierenden Neuwahlen ist seit Anfang Mai die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD im Amt – das Thema Kraftwerke ist damit aber noch nicht vom Tisch.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die GroKo eine „zügige Überarbeitung“ der Kraftwerksstrategie angekündigt. Mit „bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030“ plant sie dabei sogar eine noch größere Kapazität als die Ampel. Zur Umsetzung finden sich indes noch keine Angaben. Es heißt lediglich, man wolle den Neubau „technologieoffen anreizen“ und zwar „vorrangig an bestehenden Kraftwerksstandorten“. Unklar ist, welche Rolle Wasserstoff in einer schwarz-roten Kraftwerksstrategie spielen könnte. Im Koalitionsvertrag ist von einem „technologieoffenen und marktwirtschaftlichen Kapazitätsmechanismus“ die Rede, darüber hinaus wird die Bedeutung eines „systemdienlichen Technologiemix“ betont.
Laut dem Branchenverband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft gibt eine Rede von Katherina Reiche auf dem Ludwig-Erhard-Gipfel in Berlin am 9. Mai Wasserstoff-Befürwortern Grund für Optimismus. Demnach betonte die neue Wirtschaftsministerin, dass der Neubau von 20 GW neuer Gaskraftwerke möglichst rasch erfolgen solle – und zwar von Beginn an mit der Perspektive, diese auch mit Wasserstoff betreiben zu können.
Fazit: Was heißt H2-ready?
Trotz der Omnipräsenz des Konzepts ist die Bedeutung von „H2-ready“ noch überraschend unscharf. Etwa ist nicht genau festgelegt, ob die Wasserstofftauglichkeit einer Anlage 10 %, 20 % oder gar 100 % betragen muss, um das Prädikat zu erhalten.
Technisch erfordert die Umstellung umfassende Anpassungen: Brenner und Brennkammern müssen für die höhere Flammengeschwindigkeit von Wasserstoff modifiziert, Rohrleitungen wegen des dreifachen Volumens größer dimensioniert und alle Materialien wasserstoffverträglich gestaltet werden. Hinzu kommen angepasste Steuerungssysteme, erhöhte Sicherheitsstandards und spezielle Abgasreinigungssysteme für die höheren NOx-Emissionen.
Die Kraftwerksfrage bleibt also technisch, wirtschaftlich und politisch relevant. Konsens ist, dass neue Gaskraftwerke für die Energiewende notwendig sind. Ob, wann und wie diese dann auf Wasserstoff umgestellt werden können, wird sicher noch Gegenstand zahlreicher Debatten sein.







