Der Förderaufruf ist vom 5. August, 12 Uhr, bis zum 28. Oktober, 12 Uhr, geöffnet. Anträge können bei dem Projektträger Bayern Innovativ GmbH eingereicht werden.
Mit der Förderung will Bayern Mehrausgaben bei der Anschaffung von Wasserstofffahrzeugen reduzieren und so den Markthochlauf im Nutzfahrzeugsegment anschieben.
Der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger erklärte: „Die hohe Nachfrage im Bundesförderprogramm zeigt, dass Wasserstoff im Nutzfahrzeugbereich auf großes Interesse stößt. Mit unserem Förderprogramm geben wir den Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit und setzen weitere Investitionsanreize.“
Förderprogramm richtet sich an alle Nutzfahrzeugklassen
Unterstützt werden der Kauf und das Leasing von Brennstoffzellen- und Wasserstoffverbrennerfahrzeugen. Förderfähig sind Fahrzeuge aller Nutzfahrzeugklassen, also N1, N2 und N3, einschließlich Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Fahrzeug in Bayern auf den Antragsteller zugelassen ist. Zudem muss es an einem Sitz, einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte des Fördermittelempfängers in Bayern stationiert und während der gesamten Zeit der Zweckbindung im Einsatz sein.
Die Förderquote beträgt 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug der höchsten geltenden Schadstoffklasse. Je nach Fahrzeugklasse gelten dabei unterschiedliche Höchstfördersummen. Diese sind in den Aufrufen festgeschrieben. Insgesamt stehen für den ersten Förderaufruf bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Überarbeitete Förderrichtlinie tritt in Kraft
Vor Beginn des Förderaufrufs wurde die entsprechende Förderrichtlinie „Bayerisches Förderprogramm für den Erwerb von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern“ überarbeitet. Die angepasste Richtlinie trat am 5. August in Kraft. Gegenüber der Vorgängerversion aus dem November 2025 wurde die Anschaffungsfrist von zwölf auf 18 Monate verlängert. Zudem wurde die Mindestlaufleistung gestrichen. Darüber hinaus wurden die Zweckbindungsfrist und das Auszahlungsverfahren beim Leasing konkretisiert.
Mit BayH2N ergänzt Bayern seine bestehenden Förderprogramme für Elektrolyseure und Wasserstofftankstellen und deckt damit nach eigenen Angaben die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette im Verkehrsbereich ab.
Am 11. August informieren das Zentrum Wasserstoff.Bayern und Bayern Innovativ von 11 bis 12 Uhr in einem Webinar über den Förderaufruf.








