Die novellierte Förderrichtlinie des BMWE und BMFTR für internationale Wasserstoffprojekte knüpft an die Erfahrungen der Förderrichtlinie von 2021 an. Die Förderrichtlinie zielt auf den Aufbau eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff und Wasserstoffderivate ab. Die nun veröffentlichte zweite Förderrichtlinie soll dabei den fortgeschrittenen Marktentwicklungen Rechnung tragen.
Im Rahmen der Förderung können deutsche Unternehmen eine anteilige Übernahme von Investitionskosten erhalten. So will der Bund deutsche Wasserstofftechnologien im Ausland etablieren und Importrouten nach Deutschland vorbereiten. Der Fokus liegt auf mittelständischen Unternehmen.
Bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2026 steht die Förderung unter Haushaltsvorbehalt. Der Bundestag wird diesen voraussichtlich im November beschließen. Das Ende der Laufzeit der zweiten Förderrunde ist der 31.12.2028.
Zwei Fördermodule mit unterschiedlichen Schwerpunkten
Die Förderrichtlinie gliedert sich in zwei Module. Modul 1 wird vom BMWE betreut und unterstützt den Aufbau industrieller Erzeugungsanlagen für grünen Wasserstoff und seine Derivate. Die Förderung umfasst zudem begleitende Forschungsvorhaben wie Machbarkeitsstudien. Speicherinfrastrukturen und der Transport von Wasserstoff sind nicht mehr als eigenständige Schwerpunkte vorgesehen. Sie können nur noch als Bestandteil von Erzeugungsprojekten gefördert werden.
Das BMFTR verantwortet Modul 2 und fördert begleitende Forschungsvorhaben im Technology Readiness Level (TRL). Unterstützt werden vorbereitende und begleitende wissenschaftliche Analysen und Studien, der Aufbau relevanter Forschungsinfrastrukturen und die Entwicklung von Betreibermodellen. Die Ausbildung des wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Nachwuchses kann Bestandteil der Projekte sein.
Informationsveranstaltung und Beratung
Das BMWE veranstaltet am 13. Oktober 2025 eine Online-Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie und den Fördermöglichkeiten. Der Projektträger Jülich (PtJ) berät im Auftrag des BMWE zu allen Fragen rund um die Antragstellung für beide Module. Interessierte Unternehmen können sich über einen Link registrieren und Fragen stellen. Details zum Verfahren sind auf der Website des PtJ verfügbar.









