Am 4. Dezember hat die Europäische Kommission die dritte Auktion der Wasserstoffbank gestartet. Damit hat die nächste Runde der EU-weiten Ausschreibung des Innovationsfonds zur Förderung von erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff begonnen. Die IF25-Wasserstoffauktion verfügt über ein Gesamtvolumen von 1,3 Milliarden Euro, um die Herstellung von Elektrolyse-Wasserstoff und erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) zu unterstützen, darunter auch Wasserstoffproduzenten mit maritimen oder luftfahrtbezogenen Abnehmern.
Das BMWE beteiligt sich am „Auctions-as-a-Service”-Mechanismus der Europäischen Wasserstoffbank mit weiteren 1,3 Milliarden Euro. Das Wirtschaftsministerium verfolgt dabei vor allem zwei Ziele: die Versorgung von Abnehmern am deutschen Kernnetz mit erneuerbarem Wasserstoff und die Schaffung von Anreizen für grenzüberschreitende Pipeline-Infrastruktur. Diese Infrastruktur könnte ohne Förderung nicht oder erst deutlich später realisiert werden.
Im deutschen Ausschreibungsfenster gilt eine technische Vorgabe: Der erneuerbare Wasserstoff muss in die Pipeline „Danish Hydrogen Backbone 1” eingespeist werden, sodass die Lieferung an Abnehmer, die an das deutsche Kernnetz angeschlossen sind, erfolgt. Die Pipeline soll künftig auch marktgetriebene Wasserstoffimporte ermöglichen.
Mechanismus ermöglicht nationale Förderung ohne separate Ausschreibung
Der „Auctions-as-a-Service”-Mechanismus erlaubt Mitgliedstaaten die Finanzierung zusätzlicher Projekte, die die Bewertungskriterien bestanden haben, aber die nicht mehr aus dem Budget des Innovationsfonds gefördert werden können. Mitgliedstaaten identifizieren und unterstützen damit wettbewerbsfähige Projekte in ihrem Hoheitsgebiet. Eine separate nationale Ausschreibung entfällt. Neben Deutschland hat auch Spanien bereits die Teilnahme bestätigt.
Projektentwickler müssen in ihrem Gebot angeben, dass sie den „Auctions-as-a-Service”-Mechanismus nutzen wollen. Nur so qualifizieren sie sich für die entsprechende Förderung. Die deutsche Teilnahme steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Spanien stellt laut EU-Kommission diesmal 415 Millionen Euro für Wasserstoffprojekte bereit. Über weitere nationale Sondermittel aus anderen Ländern ist bisher noch nichts bekannt. Bei den vergangenen beiden Auktionen nutzten neben Deutschland und Spanien auch Litauen und Österreich diese Möglichkeit.
Wasserstoffauktion endet im Februar
Für die Wasserstoffauktion können Bieter bis zum 19. Februar 2026 ihre Vorschläge einreichen. Von erfolgreichen Bietern wird erwartet, dass sie innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des Aufrufs Zuschussvereinbarungen unterzeichnen.
Die Wasserstoffbank bezuschusst die Differenz zwischen Produktionskosten und Marktpreis für in der EU hergestellten Wasserstoff. Ein wettbewerbliches Verfahren ermittelt die Förderhöhe. Hersteller mit dem niedrigsten Förderbetrag pro Kilogramm Wasserstoff erhalten den Zuschlag.
Die im Rahmen der Auktion ausgewählten Projekte erhalten Unterstützung in Form einer festen Prämie bei verifizierter und zertifizierter Wasserstoffproduktion für einen maximalen Zeitraum von zehn Jahren. Die Gebote werden nach Euro pro Kilogramm produziertem Wasserstoff bewertet.
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