Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen im gesamten Bundesgebiet. Es kann bis zum 31. Dezember 2030 vergeben werden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, Steuervorteilen, Zinszuschüssen für neue Kredite oder Bürgschaften für neue Darlehen.
Deutschland hatte das Förderprogramm unter Abschnitt 6.1 des CISAF bei der Kommission angemeldet. Förderfähig sind Investitionen, die Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien und deren Hauptkomponenten aufbauen. Dazu zählen unter anderem Batterien, Solarmodule, Windturbinen, Wärmepumpen und Elektrolyseure. Ausgenommen sind Technologien der Kernspaltung und einige ihrer Hauptkomponenten.
Die Förderung soll auch die Herstellung von Produkten aus Sekundärrohstoffen unterstützen. Zudem fördert es die Gewinnung und Aufbereitung kritischer Rohstoffe, die für die Produktion der genannten Technologien erforderlich sind.
Die Kommission bewertete das Schema als notwendig, angemessen und verhältnismäßig. Es soll den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft beschleunigen und die Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten erleichtern, die für die Umsetzung des Clean Industrial Deal wichtig seien.
Regelwerk deckt fünf Bereiche der grünen Transformation ab
Der CISAF erlaubt den Mitgliedstaaten verschiedene Fördermaßnahmen. Diese können bis zum 31. Dezember 2030 gewährt werden. Das Regelwerk deckt fünf Bereiche ab: den Ausbau erneuerbarer Energien und kohlenstoffarmer Kraftstoffe, temporäre Strompreisentlastungen für energieintensive Nutzer, die Dekarbonisierung industrieller Prozesse, den Aufbau von Cleantech-Produktionskapazitäten sowie die Absicherung privater Investitionen in diese Bereiche.
Die Dekarbonisierung industrieller Prozesse kann durch Elektrifizierung, Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbarem oder strombasiertem Wasserstoff erfolgen. Der Wasserstoff muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Das Regelwerk erweitert die Möglichkeiten zur Förderung von Prozessen, die auf wasserstoffbasierte Kraftstoffe umstellen.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Wandel, erklärte: „Dieses Programm wird zusätzliche Produktionskapazitäten für saubere Technologien in Deutschland sicherstellen. Der deutsche Staat kann drei Milliarden Euro für wichtige Investitionen in diesem Sektor bereitstellen. Dies trägt zur Erreichung der Ziele des Clean Industrial Deal bei und hält mögliche Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum.“
(Quelle: European Commission/2026)







