24. Juni 2024 | Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung am Freitag (21. Juni) erlaubt, drei Milliarden Euro in das Wasserstoff-Kernnetz zu investieren. Die staatliche Beihilfe soll in Form einer Garantie erfolgen, durch die die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) günstigere Kredite für Umwidmung und Neubau von Pipelines bei der KfW erhalten können. Dies soll ihre erwarteten Verluste in der Anfangsphase des Wasserstoffhochlaufs ausgleichen.
Die Europäische Kommission hat die Pläne der Bundesregierung genehmigt, den Bau des Wasserstoff-Kernnetzes mit drei Milliarden Euro zu fördern. Eine solche Genehmigung sehen die Beihilfevorschriften der EU vor, um Marktverzerrungen zu verhindern.
Die Unterstützung erfolgt in Form von Staatsgarantien, mit denen die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) Kredite für die Umwidmung bestehender Gasleitungen sowie den Bau neuer Wasserstoffleitungen und Verdichterstationen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten können. Indem diese Darlehen zu Refinanzierungskosten gewährt werden, sollen ihre Zinsen unter den aktuellen Marktsätzen liegen. Gemäß dem Konzept der Ampel-Koalition müssen die FNB die Gelder bis 2055 zurückzahlen. Dabei sollen sich Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlung an den allmählichen Anstieg der Wasserstoffnachfrage „anpassen”, von dem Berlin und Brüssel ausgehen.
Als Grund für ihre Entscheidung gab die Kommission an, dass das Kernnetz mit den Zielen der europäischen Wasserstoffstrategie und denen des „Fit for 55“-Pakets im Einklang stehe. Ohne die Fördermittel für das geplante Netz aus 9.700 Kilometer Wasserstoff-Pipelines könne die Nutzung von grünem Wasserstoff in Industrie und im Verkehr bis 2030 nicht hochgefahren werden. Zudem ergänze das Kernnetz mehrere Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEIs), insbesondere das von der Kommission im Februar dieses Jahres genehmigte IPCEI „Hy2Infra“.
H2-Netz „entscheidend” für Wasserstoff-Investitionen
Die bei der EU zuständige Kommissarin für Wettbewerb Margrethe Vestager betonte, ein Kernnetz aus Wasserstoffpipelines sei „entscheidend”, um Investitionen in die Wasserstoffproduktion und -nutzung anzustoßen. Das Programm der Bundesregierung könne „erheblich” dazu beitragen, einen europäischen Wasserstoffmarkt zu etablieren. Zudem ließen sich dadurch „potenzielle Wettbewerbsverzerrungen minimieren.”
Für die Nutzung des Kernnetzes sollen die Rechtsvorschriften für den EU-Energiebinnenmarkt gelten. Diese sehen vor, dass Dritte diskriminierungsfrei Zugang zum Netz erhalten können und die Entgelte reguliert sind. Bau und Betrieb des Kernnetzes finanzieren von der Bundesnetzagentur ausgewählte FNB. Es wird erwartet, dass das Netz in seinen ersten Betriebsjahren noch relativ wenige Nutzer haben wird. Dies hätte zur Folge, dass die aufkommenden Netzentgelte anfangs zu niedrig wären, um die Kosten für die Bereitstellung des Netzes zu decken.
Die Bundesregierung hatte im November letzten Jahres ihren Entwurf für das Wasserstoff-Kernnetz vorgestellt. Im April dieses Jahres beschloss sie dann, die Frist für den Bau von 2032 auf 2037 zu verschieben – auch, um die FNB finanziell zu entlasten. Die erste große Leitung soll 2025 den Betrieb aufnehmen.