Das Dokument „Innovationsfonds IF26 Wasserstoffauktion, Entwurf der Teilnahmebedingungen“ werde derzeit einer Konsultation der Interessensgruppen unterzogen. Danach soll das endgültige Auktionsdesign veröffentlicht werden.
Budget verteilt sich auf RFNBO und kohlenstoffarmen Wasserstoff
Die Förderung soll als leistungsbasierte Festprämie erfolgen. Projekte würden nach ihrem Ausschreibungspreis bewertet werden. Dabei werde die Subvention auf Basis der geforderten Prämie, Produktionsmengen und installierter Elektrolysekapazität berechnet.
Rund 350 Millionen Euro des geplanten Budgets sind für die Förderung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) vorgesehen. Weitere 150 Millionen Euro sollen in die Produktion von RFNBO-Wasserstoff und elektrolytischem kohlenstoffarmem Wasserstoff fließen.
Zulassungsvoraussetzungen umfassen Lieferkette und Cybersicherheit
Wie bei der zweiten und dritten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank sollen Zulassungsvoraussetzungen zur Einhaltung von Vorschriften für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff gelten. Zudem würden laut Entwurf Resilienzkriterien für Elektrolyseur-Lieferketten greifen. So müssten mindestens 75 Prozent der Elektrolyseure aus anderen Ländern als China stammen.
Außerdem wären Antragsteller dazu verpflichtet, die Einhaltung von Cybersicherheitsvorschriften und den Regeln für staatliche Beihilfen und Handelsvorschriften nachzuweisen. Darüber hinaus sei ein Nachweis des Prinzips „Do No Significant Harm“ (DNSH) der EU-Taxonomie notwendig.
Mit dem Prinzip soll bestätigt werden, dass Projekte während der gesamten Implementierungsphase die technischen Screeningkriterien der DNSH für die Wasserstoffproduktion erfüllen. Dazu müssten Antragsteller in der Bewertungsphase eine Selbsterklärung der Einhaltung vorlegen. Ergänzend sei eine Erklärung dazu, wie das Projekt die relevanten Umweltanforderungen erfüllen wird, erforderlich. Zu einem späteren Zeitpunkt, am Ende der Umsetzung, ist dann die Einreichung eines DNSH-Compliance-Berichtes vorgesehen.
Rückblick: Drei Auktionen seit 2023 durchgeführt
Die erste Auktion der Europäischen Wasserstoffbank startete im November 2023. Im Rahmen dessen wurden Förderungen in Höhe von 720 Millionen Euro an sieben Projekte in Finnland, Norwegen, Portugal und Spanien vergeben. Die Gebote lagen zwischen 0,37 und 0,48 Euro je Kilogramm Wasserstoff.
Die zweite Auktion, mit Start im Dezember 2024, stellte 992 Millionen Euro für 15 Projekte bereit. Die ausgewählten Vorhaben erhielten Einspeiseprämien von 0,20 bis 1,88 Euro je Kilogramm.
Die dritte Auktion schloss im Mai 2026 ab: Dieses Mal gingen 58 Geboten aus elf Ländern ein. Neun Projekte in sieben Ländern erhielten insgesamt 1,09 Milliarden Euro mit Prämien von 0,44 bis 3,49 Euro je Kilogramm.









