Die norddeutsche Landesregierung will den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft mit einer neu aufgelegten Förderrichtlinie vorantreiben. Die Neuauflage der Richtlinie soll eine Investitionssicherheit schaffen und der regionalen Wirtschaft die Möglichkeit bieten, gezielt in zukunftsweisende Technologien zu investieren. Die Förderung soll die Ziele der schleswig-holsteinischen Wasserstoffstrategie umsetzen und den Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft vorantreiben und dabei regionale Wertschöpfung generieren. Ab Mai können Unternehmen Projektvorschläge einreichen.
In den kommenden Monaten plant die Landesregierung mehrere Förderrunden für unterschiedliche Technologiebereiche. Dabei schließt die Richtline bestimmte Technologiebereiche explizit aus. Nicht gefördert werden die Herstellung von Biogas oder Biomasse sowie die Nutzung von Wasserstoff, der aus Biomasse gewonnen wird. Auch die Erzeugung synthetischer Energieträger, für die Liefer- oder Beimischverpflichtungen bestehen, sowie die Herstellung synthetischer Energieträger aus Nahrungsmittelpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der erste Förderaufruf startet Anfang Mai 2025. Er konzentriert sich zunächst auf Vorhaben, die erneuerbaren Wasserstoff aus Elektrolyse erzeugen und speichern. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Die Förderrichtlinie berücksichtigt kleine und mittlere Unternehmen bevorzugt. Unternehmen können ihre Projektvorschläge innerhalb von sechs Wochen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) einreichen.
Förderkriterien definieren technologische Anforderungen
Die WTSH setzt das Förderangebot um und fungiert als Bewilligungsbehörde. Sie übernimmt auch die fachliche Bewertung der Projektvorschläge, die bis zum 20. Juni 2025 einzureichen sind. Detaillierte Informationen zur Richtlinie, zur Antragstellung und zu Ansprechpartnern stehen auf der Website der WTSH zur Verfügung. Die Richtlinie gibt klare Anforderungen für förderfähige Projekte:
- Elektrolyseure müssen eine Mindestleistung von einem Megawatt aufweisen
- Antragsteller müssen nachweisen, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien für die Wasserstofferzeugung verwendet wird
- Zudem muss verbindlich dargelegt werden, dass für den erzeugten Wasserstoff oder daraus gewonnene Produkte konkrete Einsatzfelder im eigenen Unternehmen bestehen oder Abnehmer vorhanden sind.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für Wasserstoffprojekte beträgt die Unterstützung bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch zehn Millionen Euro pro Begünstigten und Vorhaben. Für vorgeschaltete Machbarkeitsstudien und andere Vorbereitungsmaßnahmen können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden.
Das Antragsverfahren folgt einem strukturierten Prozess. Interessierte Unternehmen reichen zunächst einen Projektvorschlag ein, den die WTSH auf Förderfähigkeit prüft. Nach positiver Bewertung erfolgt die formale Antragstellung. Die WTSH entscheidet im Auftrag des Ministeriums für Energiewende über die Förderung. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nachträglich in Tranchen auf Basis nachgewiesener Projektausgaben. Nach Projektende sind Verwendungsnachweise sowie für mindestens sechs Jahre jährliche Verwertungsberichte einzureichen.