Die Förderung erfolge als Projektförderung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses im Wege der Anteilfinanzierung. Ziel ist es, den Einsatz wasserstoffgestützter Technologien in Schleswig-Holstein auszubauen und damit einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Grundlage bilde die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft. Die Förderung erfolge auf Basis von Artikel 41 der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung.
Förderung von Produktion und Speicherung
Gefördert werden sollen insbesondere Projekte zur nachhaltigen Erzeugung und Speicherung von grünem Wasserstoff aus Elektrolyse.
Darüber hinaus zielt die Förderung auf Vorhaben zur nachhaltigen Produktion von grünem Wasserstoff aus biogenen Ressourcen ab. Darunter fällt beispielsweise die Biogas-Dampfreformierung.
KMU und Großunternehmen können Antrag stellen
Antragsberechtigt seien Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) würden im Auswahlverfahren bei Punktgleichheit bevorzugt berücksichtigt werden, grundsätzlich könnten jedoch auch Großunternehmen gefördert werden.
Im Rahmen der Skizzeneinreichung sollen interessierte Unternehmen eine Projektbeschreibung, Kosten- und Zeitpläne sowie Angaben zur wirtschaftlichen Einordnung des Vorhabens im zukünftigen Wasserstoffmarkt abgeben.
Zweistufiges Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren sei zweistufig. In der ersten Stufe würden interessierte Unternehmen ihre Projektideen bei dem Unternehmensberater Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) einreichen. Anhand eines Scoring-Modells bewerte die WTSH diese Ideen anschließend – dabei könnten maximal 115 Punkte erreicht werden.
Die Bewertung orientiere sich vor allem an Kriterien wie der relativen Wasserstofferzeugung, Umsetzungsgeschwindigkeit und -stand sowie dem umweltpolitischen Mehrnutzen.
In einem weiteren Schritt würden, bis zum Ausschöpfen des Fördervolumens, die bestplatzierten Projekte zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, an die sich der Förderantrag anschließe.










