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Verkehrsministerium fördert Wasserstoff-Tankstellen und H2-Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat ein Förderprogramm für Wasserstoff-Infrastruktur im Schwerlastverkehr gestartet. Die Förderung kombiniert den Aufbau eines Tankstellennetzes für Wasserstoff-Nutzfahrzeuge und die Fahrzeugbeschaffung. Das Ministerium stellt dafür 220 Millionen Euro bereit.

von | 03.02.26

Das Förderprogramm sein nötig um das Henne-Ei-Problem im Verkehrssektor zu lösen
© scharfsinn86 - stock.adobe.com
Verkehrsministerium fördert Wasserstoff-Tankstellen und H2-Nutzfahrzeuge

Das neue Förderprogramm vom Verkehrsministerium verbindet zwei Komponenten: den Bau öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen und die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass Tankstellen von Beginn an ausgelastet sind. Gleichzeitig erhalten Speditionen und Logistikunternehmen Zugang zu einem funktionierenden Betankungsnetz.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Tankstellen die Anforderungen der europäischen AFIR-Verordnung erfüllen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Außerdem werden Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit wasserstoffbasiertem Antrieb bezuschusst. Förderfähig sind sowohl Brennstoffzellen- als auch Fahrzeuge mit einem Wasserstoff-Verbrennungsmotor. Für die Fahrzeugbeschaffung deckt die Förderung bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug ab.

Lösung für das Infrastruktur-Dilemma

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder begründet das Programm mit der Notwendigkeit, das Henne-Ei-Problem zu lösen. Lkw-Fahrer benötigen verlässliche Betankungsmöglichkeiten, Tankstellen brauchen ausreichende Auslastung. Die Förderung soll die Voraussetzungen für ein schrittweises Grundnetz schaffen. Der Koalitionsvertrag habe die Förderung einer Wasserstoffbetankungsinfrastruktur zur Unterstützung der deutschen Automobilindustrie vereinbart.

Dagmar Fehler, CEO der NOW GmbH, betont die Bedeutung der Wirtschaftlichkeit für den Markterfolg. Die kombinierte Förderung unterstütze Unternehmen bei Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge.

Antragstellung bis Mai 2026 möglich

Interessierte können Anträge ab sofort bis zum 31. Mai 2026 ausschließlich über das easy-Online-Portal einreichen. Der Projektträger Jülich stellt auf seiner Internetseite Vorlagen, notwendige Dokumente und eine Checkliste zur Verfügung. Ein Online-Seminar zur Paketförderung findet am 17. Februar um 9.30 Uhr statt.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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