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Wasserstoffbank: Bedingungen für zweite Auktion stehen fest

Die EU-Kommission hat die endgültigen Bedingungen für ihre zweite Auktion der Wasserstoffbank veröffentlicht. Die Auktion startet am 3. Dezember 2024 und stellt bis zu 1,2 Milliarden Euro für Wasserstoff-Produzenten im Europäischen Wirtschaftsraum bereit. Die Förderung zielt auf Wasserstoff ab, der als erneuerbarer Kraftstoff nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) klassifiziert ist.

von | 07.10.24

© European Hydrogen Bank /Wasserstoffbank
© European Hydrogen Bank /Wasserstoffbank
zweite Wasserstoff-Auktion Wasserstoffbank

Am 27. September 2024 hat die Europäische Kommission die Bedingungen für die zweite Auktion der Wasserstoffbank (IF24-Auktion) veröffentlicht. Ab dem 3. Dezember können europäische Wasserstoff-Produzenten auf eine Förderung bieten. Bereits Mitte Juni wurde bekannt, dass das Budget für die zweite Auktionsrunde 1,2 Milliarden Euro beträgt.

Aufbauend auf dem Erfolg der letztjährigen Pilotauktion soll die zweite Auktion einen weiteren Beitrag zur Schaffung eines europäischen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff leisten. Die erste Auktion der Wasserstoffbank fand im Zeitraum vom 23. November 2023 bis 8. Februar 2024 statt. Nach Angaben der EU-Kommission sind während der Laufzeit 132 Gebote von Projekten aus 17 EU-Mitgliedsstaaten eingegangen. Die dabei insgesamt beantragte Unterstützung übersteige das verfügbare Budget der ersten Auktionsrunde von 800 Millionen Euro „bei Weitem”.

Mit den Investitionen will die EU-Kommission die Wasserstoff-Wirtschaft mit öffentlicher Unterstützung risikoärmer machen. Die erfolgreichen Bieter erhalten eine feste Prämie in Euro pro Kilogramm produzierten grünen Wasserstoffs über einen Zeitraum von maximal zehn Betriebsjahren. Die Unterstützung aus dem Innovationsfonds soll die Lücke zwischen den Produktionskosten und dem Preis, den die Abnehmer für erneuerbaren Wasserstoff zu zahlen bereit sind, schließen.

Neue Anforderungen an die Projekte

Die Bedingungen für die zweite Auktion der Wasserstoffbank enthalten neue Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit. Sie basieren auf den Erkenntnissen der Pilotauktion und sollen einen Beitrag der EU-Finanzierung zu den Zielen des Net-Zero Industry Act (NZIA) ermöglichen.

Außerdem werden die Projekte anhand eines neuen Kriteriums bewertet: „Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit wesentlichen Gütern und Beitrag zur industriellen Führung und Wettbewerbsfähigkeit Europas“. Die Kommission will auch sicherstellen, dass sichere Produktionsprozesse in Europa durch angemessene Sicherheits- und Cybersicherheitsanforderungen unterstützt werden.

Weitere wichtige Merkmale der AGB für die zweite Auktion sind:

  • Höhere Anforderungen an den Reifegrad der Anwendung
  • eine überarbeitete Preisobergrenze
  • ein spezielles Budget von 200 Millionen Euro für Projekte, die ihre Produktion an Abnehmer im maritimen Sektor liefern.
Bedingungen an die IF24-Auktion
(Quelle: Europäische Kommission/2024)

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