Die EU-Richtlinie RED III verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer Industriequote für grünen Wasserstoff. Bis 2030 sollen 42 Prozent der industriellen Wasserstoffnachfrage durch RFNBO-konformen, grünen Wasserstoff gedeckt werden. Bis 2035 steigt die Quote auf 60 Prozent. Die Verpflichtung gilt auf Ebene der Mitgliedstaaten. Für die praktische Umsetzung braucht es zusätzliche nationale Instrumente, da die Zahlungsbereitschaft für grünen Wasserstoff in der Industrie aktuell unter den Bereitstellungskosten liegt.
Das EWI hat im Auftrag der Förderinitiative Wasserstoff und Moleküle untersucht, welche Kostenwirkungen die Industriequote entlang von Wertschöpfungsketten entfaltet. Die Studie „Umsetzung der RED III in der deutschen Industrie“ analysiert dafür zwei Beispiele: die Ammoniakproduktion mit Weiterverwendung in Düngemitteln sowie die wasserstoffbasierte Stahlproduktion mit Weiterverwendung in der Automobilindustrie. Verfasst haben die Analyse Ann-Kathrin Klaas, Michaele Diehl und Jan Hendrik Kopp.
Von den aktuell in Deutschland eingesetzten rund 37 TWh grauem Wasserstoff fallen nur etwa 17 TWh unter die Industriequote. Bei einer Quote von 42 Prozent ergibt sich für 2030 ein Bedarf von rund 7 TWh grünem Wasserstoff. Dieser Bedarf kann steigen, wenn zusätzliche Branchen erstmals Wasserstoff einsetzen.
Grüner Stickstoffdünger verteuert Weizen und Raps
Die Ammoniakproduktion basiert in Deutschland überwiegend auf grauem Wasserstoff. Sie wäre damit direkt von der Industriequote betroffen. 2024 produzierte Deutschland rund 2 Millionen Tonnen Ammoniak, dafür waren etwa 14,6 TWh Wasserstoff nötig.
Die Studie des EWI überträgt die Mehrkosten einer grünen Ammoniakroute über den Dünger Kalkammonsalpeter auf drei Agrarprodukte: Winterweizen, Kartoffeln und Rapsöl. Je Produkteinheit fallen die Mehrkosten moderat aus: 1,9 Cent pro Kilogramm Winterweizen, 0,3 Cent pro Kilogramm Kartoffeln, 8,5 Cent pro Liter Rapsöl.
Auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe wirken diese Aufschläge deutlich stärker. Der vereinfachte Deckungsbeitrag (Erlös abzüglich variabler Kosten) sinkt bei Winterweizen um rund 24 Prozent, bei Rapsöl um rund 12 Prozent. Bei Kartoffeln fällt der Rückgang mit rund 1 Prozent gering aus, da der Stickstoffbedarf hier niedrig liegt. Auf Basis der Erntemengen 2025 ergibt sich ein Wasserstoffbedarf von 4,75 TWh für Winterweizen, 1,42 TWh für den Rapsölpfad und 0,40 TWh für Kartoffeln.
Grüner Stahl erhöht Autokosten kaum
Anders liegt der Fall bei Stahl. Hier besteht aktuell keine Wasserstoffnachfrage. Wasserstoff könnte künftig zum Einsatz kommen, wenn Stahlwerke von der Hochofenroute auf Direktreduktionsanlagen umstellen.
Die Studie vergleicht die konventionelle Hochofenroute mit der wasserstoffbasierten Direktreduktion und überträgt die Mehrkosten auf die Automobilproduktion. Bei vollständiger Weitergabe entstehen zusätzliche Produktionskosten von rund 130 Euro je Fahrzeug. Das entspricht unter 0,5 Prozent des durchschnittlichen Neuwagenpreises von etwa 43.530 Euro. 2025 produzierte Deutschland 4,1 Millionen Autos. Wäre der gesamte Primärstahlbedarf dieser Fahrzeuge mit grünem Stahl gedeckt worden, wären dafür rund 4 TWh Wasserstoff nötig gewesen.
Das EWI warnt zugleich vor einem Effekt: Da Wasserstoff in der Stahlproduktion bislang nicht eingesetzt wird, könnte die Industriequote den Umstieg auf wasserstoffbasierte Verfahren verzögern. Steigt die Wirtschaftlichkeit der neuen Route durch die Quote, halten Unternehmen möglicherweise länger an fossilen Prozessen fest.
Regulatorischer Ansatzpunkt entscheidet über Wirkung
Die Studie identifiziert einen Zielkonflikt bei der Ausgestaltung der Industriequote. Setzt die Quote an der ersten Wertschöpfungsstufe an, dort, wo Wasserstoff eingesetzt wird, lässt sie sich einfach regulieren: wenige Akteure, standardisierte Produkte, messbarer Wasserstoffeinsatz. Die Mehrkosten treffen dann zunächst vorgelagerte Unternehmen, die oft im internationalen Wettbewerb stehen und diese Kosten nicht immer weitergeben können.
„Dann könnten Primär-, Zwischen- oder Endprodukte vermehrt importiert werden, vor allem wenn es in diesen Branchen im Ausland keine vergleichbaren Vorgaben gibt„, sagte Ann-Kathrin Klaas, Head of Research Area am EWI. Setzt die Quote dagegen an einer späteren, marktnäheren Stufe an, steigen die Chancen zur Kostenweitergabe. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an Nachweis und regulatorische Umsetzung.
In Deutschland liegt bislang kein konkreter Gesetzentwurf zur Umsetzung der Industriequote vor. Italien, Rumänien, Litauen und die Slowakei haben die Quote bereits in nationales Recht überführt, die Niederlande haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Diese Staaten setzen jeweils auf eine aggregierte Quote für die Gesamtindustrie.
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