In einer digitalen Pressekonferenz am 22. Januar hat die INES die Ergebnisse zu ihrer Marktabfrage MAHS (Market Assessment for Hydrogen Storage) vorgestellt. Die MAHS ist durchgeführt worden, um den Bedarf nach Wasserstoffspeicherkapazitäten in Deutschland zu erheben. Die Erhebung erfasste über zwei Monate die Speicherbedarfe nationaler und internationaler Marktteilnehmer. Die Marktabfrage richtete sich an Unternehmen, die eine Wasserstoffspeicherung in Deutschland planen. INES ermittelte dabei nicht nur die direkten Speicherbedarfe, da nicht alle teilnehmenden Unternehmen ihren eigenen Wasserstoffspeicherbedarf bereits quantitativ abschätzen konnten. Der Verband analysierte deswegen auch Angaben zum Wasserstoffaufkommen und zur geplanten Verwendung. Dies ermöglichte Berechnungen für das gesamte Wasserstoffsystem bis 2045.
Übereinstimmung mit bestehenden Szenarien
Die MAHS-Ergebnisse decken sich bis 2035 weitgehend mit anderen relevanten Szenarien. Dies betrifft insbesondere die Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) sowie das Kernnetz-Szenario zum notwendigen Arbeitsgasvolumen (AGV). Der langfristige Speicherbedarf hängt stark von der Stromeinspeisung erneuerbarer Energien ab. Bei der Ein- und Ausspeicherleistung zeigen sich deutliche Unterschiede zum Kernnetz-Szenario.
Die INES leitet aus den Ergebnissen drei zentrale Handlungsempfehlungen ab:
- Die AGV-Planungen bis 2035 bieten eine verlässliche Basis für politische und regulatorische Entscheidungen
- Regulierungs- und Finanzierungskonzepte müssen Schwankungen im Speicherbedarf berücksichtigen
- Eine engere Abstimmung zwischen Netz- und Speicherbetreibern ist bei der Infrastrukturplanung erforderlich
INES will die Marktabfrage künftig alle zwei Jahre durchführen und die Ergebnisse öffentlich zugänglich machen.
Die Ergebnisse stellen laut der Initiative eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Politik und Wirtschaft dar. Die MAHS soll darüber hinaus auch die Speicherbetreiber bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß Artikel 9 der EU-Verordnung des Gas- und Wasserstoffpakets unterstützen.
Vorstellung der Ergebnisse der MAHS