Wasserstoffspeicher gelten als Schlüssel der Energiewende. Nur mit ausreichend Speicherkapazitäten funktioniert ein wasserstoffbasiertes Energiesystem, da sie die saisonalen Schwankungen im Strombedarf ausgleichen müssen. Dafür benötigen H2-Kraftwerke große Speichervolumen.
Doch die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft bleibt schwer kalkulierbar und diese Unsicherheit bremst den Ausbau der Speicherinfrastruktur. Der bislang angekündigte Zubau von Wasserstoffspeichern deckt die erwarteten Bedarfe nur bis ca. 2030 ab, und selbst hier stehen die finalen Investitionsentscheidungen noch aus.
Das BMWK hat daher eine Studie zu Bedarf, Um-, Neubau und Finanzierung von Wasserstoffspeichern beauftragt, die von einem Konsortium unter Leitung der dena und der Beteiligung des Fraunhofer ISI Instituts und der Beratungsfirma Guidehouse erstellt wurde.
Ausreichende Potenziale für H2-Speicher
Deutschland verfügt laut der Analyse der Dena über erhebliche und ausreichende technische Potenziale für die Wasserstoffspeicherung. In Norddeutschland gibt es große Potenziale für Kavernenspeicher und in Süddeutschland für Porenspeicher.
Aufgrund der langen Realisierungszeiten müsse aber frühzeitig möglichst schon in den kommenden Jahren der Neubau von umfangreichen Speicherkapazitäten angestoßen werden. Nur so könne eine rechtzeitige Fertigstellung sichergestellt werden.
Finanzierung
Mit finalen Investitionsentscheidungen für Wasserstoffspeicher sei ohne staatliche Unterstützung nicht zu rechnen, so die Dena. Die Gründe dafür sind die erheblichen Risiken für die Investoren sowie die hohen Infrastrukturkosten in der Hochlaufphase. Dabei sei vor allem der Ausgleich von Nachfragerisiken (Preis- und Mengenrisiken) für Speicherbetreiber entscheidend.
Zur Förderung eignen sich laut den Experten erlösbasierte Contracts for Difference (CfDs), die einen Minimalerlös garantieren. Sie sollten in Ausschreibungsverfahren vergeben werden, um die Fördereffizienz sicherzustellen. Refinanziert werden könne dieser Mechanismus über ein Amortisationskonto.
Die Empfehlung passt auch zu den EU-Vorgaben. Diese besagten, dass Wasserstoffspeicher ab den 2030er Jahren einer Erlösregulierung unterliegen sollen.
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