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Klimaschutzverträge

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Klimaschutzverträge
CCfD
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Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD) sind ein von der ehemaligen Ampel-Koalition entwickeltes Förderinstrument zur Unterstützung der industriellen Transformation. Sie zielen darauf ab, klimafreundliche Produktionsverfahren wirtschaftlich attraktiv zu machen und die Dekarbonisierung der Industrie zu beschleunigen. Häufig ist die Nutzung von Wasserstoff ein Aspekt der klimafreundlichen Alternativ-Technologien.

Funktionsweise

Das Instrument basiert auf einer Differenzförderung zwischen Staat und Unternehmen mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Der Staat kompensiert dabei die Mehrkosten, die durch den Einsatz klimafreundlicher Technologien im Vergleich zu konventionellen Verfahren entstehen. Sobald die klimafreundliche Produktion profitabler wird als konventionelle Verfahren, müssen die Fördermittel an den Staat zurückgezahlt werden. Die Förderhöhe soll sich dynamisch an die Entwicklung der Energie- und CO₂-Preise anpassen.

Die Vergabe erfolgt über ein wettbewerbliches Auktionsverfahren des Bundeswirtschaftsministeriums. Nach Prüfung der eingereichten Projektvorschläge erhalten die Vorhaben mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der CO₂-Vermeidung den Zuschlag. Der Ablauf teilt sich in sechs Schritte:

  1. Ausschreibung: Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht eine Ausschreibung für Klimaschutzverträge. Diese enthält Details zu den förderfähigen Sektoren, dem Gesamtfördervolumen und den Teilnahmebedingungen.
  2. Bewerbungsphase: Interessierte Unternehmen reichen ihre Projektvorschläge ein. Diese müssen detaillierte Informationen über die geplanten CO₂-Einsparungen, die Investitionskosten und den benötigten Förderbetrag enthalten.
  3. Prüfung: Die eingereichten Vorschläge werden auf ihre Förderfähigkeit und technische Machbarkeit überprüft.
  4. Auktionsverfahren: Die qualifizierten Projekte nehmen an einer Auktion teil. Dabei konkurrieren sie um die verfügbaren Fördermittel. Das Hauptkriterium ist die Effizienz der CO₂-Vermeidung, gemessen in Euro pro eingesparter Tonne CO₂.
  5. Zuschlag: Die Projekte mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis erhalten den Zuschlag, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist.
  6. Vertragsabschluss: Mit den ausgewählten Unternehmen werden Klimaschutzverträge über eine Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen.

    Klimaschutzverträge

    Funktionsweise der Klimaschutzverträge (© BMWK)

Bisherige Entwicklungen

Im März 2024 startete die erste Auktionsrunde mit einem Gesamtvolumen von 4 Milliarden Euro. Dabei konzentrierte sich die Förderung auf die emissionsintensiven Sektoren Stahl- und Ammoniakproduktion. Von 17 Bewerbern erhielten  im Oktober 2024 15 Unternehmen eine Förderzusage mit einem Gesamtvolumen von 2,8 Milliarden Euro. Die geförderten Projekte sollen über die Vertragslaufzeit bis zu 17 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente einsparen.

Unternehmen aus dem ersten Gebotsverfahren, die einen Klimaschutzvertrag unterzeichnet haben:

  • BASF SE
  • DREWSEN SPEZIALPAPIERE GmbH & Co. KG
  • H&R Chemisch-Pharmazeutische Spezialitäten GmbH
  • Kimberley-Clark GmbH
  • Knauf Insulation GmbH
  • Nordenham Metall GmbH
  • Papierfabrik Adolf Jass GmbH & Co. KG
  • Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH
  • Saint-Gobain ISOVER G+H AG
  • Schmiedewerke Gröditz GmbH
  • Schumacher Packaging GmbH
  • Südzucker AG
  • tesa Werk Hamburg GmbH
  • Wienerberger GmbH
  • Ziegel- und Klinkerwerke Janinhoff GmbH & Co. KG

Parallel zur Auswertung der ersten Runde begann am 29. Juli 2024 das Verfahren für die zweite. Unternehmen konnten bis zum 30. September 2024 Projektvorhaben einreichen. Der Start der zweiten Gebotsrunde war für 2024 geplant. Neben den bisherigen Sektoren wurden nun weitere Industriezweige wie die Zement- und Kalkproduktion einbezogen. Für die Projekte, die sich in dieser zweiten Runde gegen andere Vorhaben durchsetzen, will das BMWK  einen niedrigen zweistelligen Milliardenbetrag bereitstellen.

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