Nur mit Wasserstoff lassen sich große Teile der Industrie und des Verkehrs klimafreundlich gestalten. Noch ist klimafreundlicher Wasserstoff allerdings auf dem Sprung – raus aus dem Labor, rein in die Praxis: Ein ganz neuer Markt entsteht. Um den entstehenden Markt in Deutschland zu fördern, hat die Bundesregierung am 10. Juni 2020 die Nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet. Am 26. Juli 2023 hat das Bundeskabinett die Neuauflage der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen. Sie bildet den Rahmen für die Erzeugung, den Transport und die Nutzung von Wasserstoff als Schlüsselelement der Energiewende in Deutschland.
Zu den Kernelementen der Strategie gehört die Förderung von grünem Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Sie sieht zudem den Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur vor und unterstützt Forschung und Innovation in diesem Bereich. Ein besonderer Fokus der Wasserstoffstrategie liegt auf der Stärkung der deutschen Technologieführerschaft im Wasserstoffsektor.
Die Nationale Wasserstoffstrategie verfolgt mehrere zentrale Ziele. Sie strebt den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft an, um die Dekarbonisierung voranzutreiben. Gleichzeitig soll sie neue Wertschöpfungsketten für die deutsche Wirtschaft schaffen und einen Heimatmarkt für Wasserstofftechnologien entwickeln. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Wasserstoffbereich.
Die Maßnahmen der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie umfassen die gesamte Wertschöpfungskette.
Die Maßnahmen sollen folgende Ziele erreichen:
- Beschleunigter Markthochlauf: Der Markthochlauf von Wasserstoff, seinen Derivaten und Wasserstoffanwendungstechnologien soll beschleunigt werden.
- Sicherstellung ausreichender Verfügbarkeit: Das Ziel für heimische Elektrolysekapazität im Jahr 2030 liegt bei 10 GW. Der restliche Bedarf (etwa 50 bis 70 Prozent) muss durch Importe gedeckt werden.
- Importstrategie: Für die dauerhafte Verfügbarkeit von Wasserstoff sind Importe aus Partnerländern nötig. Dafür hat das Bundeskabinett am 24. Juli 2024 die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate beschlossen.
- Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur: Hierfür habe das Bundeskabinett Ende Mai mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den rechtlichen und regulatorischen Rahmen für das künftige Wasserstoff-Kernnetz als erste Ausbaustufe der Wasserstoffinfrastruktur beschlossen. Am 22. Juli 2024 haben die Fernleitungsnetzbetreiber den finalen Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Mittels Erweiterung will man bis 2030 alle großen Erzeugungs-, Import- und Speicherzentren mit den relevanten Abnehmern verbinden.
- Etablierung von Wasserstoffanwendungen: Bis 2030 sollen Wasserstoff und seine Derivate insbesondere bei Anwendungen in der Industrie, bei schweren Nutzfahrzeugen sowie zunehmend im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt werden. Im Stromsektor soll Wasserstoff die Energieversorgungssicherheit erhöhen. Dazu dienen H₂-ready
Gaskraftwerke und Elektrolyseure als variable und systemdienliche Stabilisatoren bzw. flexible Lasten. Zur perspektivischen Nutzung von Wasserstoff bei der Wärmeversorgung werde die Regierung die Rahmenbedingungen im GEG, in der Wärmeplanung sowie im europäischen Gasmarktpaket weiterentwickeln. - Leitanbieter für Wasserstofftechnologien werden: Deutsche Anbieter sollen ihre Technologieführerschaft ausbauen. Deutschland soll die gesamte Wertschöpfungskette von Wasserstofftechnologien von der Produktion bis hin zu unterschiedlichen Anwendungen anbieten.
- Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen: Die Regierung will sich für kohärente rechtliche Voraussetzungen auf nationaler, europäischer und möglichst auch internationaler Ebene einsetzen. Dies umfasse insbesondere effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren, einheitliche Standards und Zertifizierungssysteme sowie eine ausreichend ausgestattete und koordinierte Verwaltung.