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Wasserstoffbank

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EU-Wasserstoffbank
BS 23
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Die Europäische Wasserstoffbank ist ein zentrales Instrument der EU zur Förderung der Wasserstoffwirtschaft. Sie soll die Produktionskosten von grünem Wasserstoff senken und Investitionssicherheit schaffen. Dabei ist sie keine klassische Bank, sondern ein Fördermechanismus der EU-Kommission.

Funktionsweise

Das Herzstück der Wasserstoffbank sind Auktionen, bei denen Unternehmen um Fördermittel konkurrieren. Der Mechanismus basiert auf Differenzverträgen.

Die Europäische Wasserstoffbank setzt auf ein wettbewerbliches Auktionssystem: Interessierte Produzenten reichen ihre Preisgebote ein, zu denen sie grünen Wasserstoff liefern können. Nach Ende der Auktionslaufzeit werden alle eingegangenen Angebote geprüft und nach ihrer Höhe sortiert. Beginnend mit dem niedrigsten Gebot erhalten die Projekte dann Förderverträge – so lange, bis das verfügbare Budget ausgeschöpft ist.

Diese Verträge garantieren den Produzenten einen festen Abnahmepreis. Liegt der tatsächliche Marktpreis später unter diesem vereinbarten Preis, gleicht die EU die Differenz aus. Entwickelt sich der Marktpreis hingegen nach oben und übersteigt den Garantiepreis, fließen die Mehreinnahmen zurück an die EU.

Anforderungen

Damit sie sich um eine Förderung bewerben können, müssen Projekte verschiedene Kriterien erfüllen.

  1. Der Wasserstoff darf einen bestimmten Höchstpreis nicht überschreiten. Bei der ersten Auktionsrunde lag dieser bei 4,50 Euro pro Kilogramm
  2. Die geförderten Betreiber müssen sich dazu verpflichten, ihre Anlagen innerhalb von fünf Jahren nach Unterzeichnung des 10-jährigen Finanzierungsvertrags in Betrieb zu nehmen. Zudem müssen sie dann 100 Prozent der im ursprünglichen Angebot genannten Leistung nachweisen können.
  3. Der durch die Wasserstoffbank ausgezahlte Betrag darf nicht höher als ein Drittel des Gesamtbudgets sein.
  4. Die neuinstallierte Leistung muss mindestens 5 MW pro Standort betragen.

Chronologie

Auktion

Ergebnisse der ersten Auktionsrunde (© Europäische Kommission)

  • Im September 2022 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Entwicklung der Wasserstoffbank an.
  • Einen Monat später konkretisierte Energie-Kommissar Frans Timmermanns die Pläne und nannte ein Budget von 800 Millionen Euro.
  • Am 29. August 2023 veröffentlichte die EU-Kommission die Bedingungen für die erste Auktion.
  • Die Pilotauktion startete am 23. November 2023. Interessierte Produzenten konnten sich bis zum 8. Februar 2024 über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal um die Förderung bewerben.
  • Ende Februar 2024 schloss die erste Auktion, nachdem 132 Gebote aus 17 EU-Mitgliedsstaaten eingegangen waren. Die dabei beantragte Unterstützung überstieg das verfügbare Budget „bei Weitem”, meldete die EU.
  • Am 30. April 2024 gab die EU-Kommission die Ergebnisse der ersten Auktion bekannt: Sieben Projekte mit einer Gesamtkapazität von 1,5 GW erhielten demnach den Zuschlag. Insgesamt will die EU 720 Millionen Euro an die Gewinner-Projekte ausschütten. Die Sieger-Gebote bewegten sich dabei in einem Bereich von 0,37 bis 0,48 Euro pro Kilogramm.
  • Am 3. Dezember 2024 begann die zweite Auktionsrunde. Hierfür wurden die Bedingungen auf Grundlage der Erfahrungen aus der ersten Runde leicht modifiziert.

 

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