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BDEW-Statement zum Investitionsbeschleunigungsgesetz

Der Bundesrat hat das Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich beschleunigt werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Das Investitionsbeschleunigungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag, um dem Ausbau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen mehr Tempo zu verleihen. Es schafft die Voraussetzung dafür, Investitionen schneller und effektiver umzusetzen und gibt den Unternehmen Rechtssicherheit. Insbesondere […]

von | 27.11.20

Bild: BDEW
Bild: BDEW
Portrait Kerstin Andreae

Der Bundesrat hat das Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich beschleunigt werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Das Investitionsbeschleunigungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag, um dem Ausbau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen mehr Tempo zu verleihen. Es schafft die Voraussetzung dafür, Investitionen schneller und effektiver umzusetzen und gibt den Unternehmen Rechtssicherheit. Insbesondere beim Ausbau von Windenergieanlagen an Land kann das Gesetz für eine dringend notwendige Beschleunigung sorgen. Denn dieser ist zuletzt auch wegen Verzögerungen in der Planung und Genehmigung ins Stocken geraten. Kommt es zu Klagen gegen den Bau von Windenergie-Anlagen an Land, ist künftig in nahezu allen Fällen sofort das jeweilige Oberverwaltungsgericht zuständig. Damit entfällt eine gerichtliche Vorinstanz.

Gut ist, dass das Investitionsbeschleunigungsgesetz auch für die Genehmigung von Fernwärmeleitungen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen KWK-Anlagen) eine solche Vereinfachung vorsieht. Leider gilt die Regelung in Bezug auf KWK-Anlagen erst ab einer Anlagengröße von 50 MW. Der Großteil der KWK-Anlagen ist jedoch kleiner und wird daher nicht von dem Gesetz profitieren. Dabei wäre auch hier eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren dringend notwendig, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vorgesehenen Realisierungsfristen KWK liefert besonders effizient und umweltschonend Strom und Wärme. Der Zubau an KWK-Anlagen auf Basis von Gas ist damit ein unverzichtbarer Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Bedauerlich ist zudem, dass im Gesetz keine Instanzenzugverkürzung für Wasserfernleitungen aufgenommen wurde.

Das Investitionsbeschleunigungsgesetz ist dennoch ein weiterer wichtiger und positiver Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieerzeugung. Um insbesondere dem Windenergie-Ausbau wieder in Fahrt zu bringen – auch mit Blick auf die höheren Ausbaupfade im EEG – sind jedoch weitere Beschleunigungsmaßnahmen notwendig. Hier müssen Bund und Länder am Ball bleiben.”

 

(Quelle: BDEW)

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