Ende November 2020 hat der Bundesrat den Beschluss getroffen einen Rechtsrahmen für eine Wasserstoffwirtschaft zu schaffen. Unter anderem fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, rechtzeitig die Voraussetzungen für die Realisierung von Vorhaben zur Erzeugung, zur Nutzung, zur Speicherung und zum Transport wie zum Import von Wasserstoff zu schaffen. Einige Punkte aus dem Beschluss:
- Bereits müssen Demonstrationsanlagen errichtet werden, um den Technologiehochlauf zu stärken. Auch wenn noch nciht die erforderlichen mengen an grünem Wasserstoff zur verfügung stehen.
- Übergangsweise kann Wasserstoff aus anderen Herstellungsverfahren, die nicht grün sind, genutzt werden, wobei die Dekarbonisierung im Blick behalten werden muss.
- Es existiert noch keine ausreichende Wasserstofftransportinfrastruktur, sodass Eletrolyseure bedarfsnah errichtet werden. der Betrieb der Elektrolyseure sollte systemdienlich erfolgen, um energetische Verluste und unnötigen Folge-Transportaufwand zu vermeiden.
- Das Umlagen-, Steuer- und Abgabensystem im Energiesektor sollte einer grundsätzlichen Reform unterzogen werden. Zudem sollte es systematisch, sektorenkopplungsfreundlich, dekarbonisierungsorientiert und technologieoffen fortentwickelt werden.
- Das Planungs- und Genehmigungsrecht soll angepasst werden und die Wasserstoffinfrastruktur muss in die Bedarfsplanung einbezogen werden, um die Ausbauziele der nationalen Wasserstoffstrategie zu erreichen.
Hier finden Sie den kompletten Beschluss des Bundesrats.