Die Bundesregierung will durch das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz Genehmigungsverfahren für die H₂-Infrastruktur vereinfachen. Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung bis zum Transport erfasst. Dazu gehören Elektrolyseure mit Leistungen ab 30 Megawatt an Land und auf See, Importterminals für Wasserstoff und Derivate wie Ammoniak und Methanol, Wasserstoffspeicher mit Kapazitäten ab 25 Tonnen sowie Wasserstoffleitungen mit Durchmessern über 300 Millimetern. Auch Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe für den Schiff- und Luftverkehr fallen unter die Regelung.
Das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz sieht mehrere Beschleunigungsinstrumente vor. Die Behörden müssen Planfeststellungsbeschlüsse für Wasserstoffleitungen innerhalb von zwölf Monaten erlassen. Eine Verlängerung um sechs Monate ist nur bei besonderen Schwierigkeiten möglich. Wasserrechtliche Erlaubnisse müssen je nach Anlagentyp die Behörden innerhalb von sieben Monaten oder einem Jahr erteilen.
Alle Genehmigungsverfahren müssen elektronisch durchgeführt werden. Die Antragsteller müssen die Unterlagen digital einreichen und die Behörden führen auch die Beteiligungsverfahren und Auslegungen online durch. Einwendungen können alternativ mündlich zur elektronischen Erfassung bei der Behörde abgegeben werden.
Vergabeverfahren werden beschleunigt
Vergabeverfahren für Wasserstoffprojekte erhalten Sonderregelungen. Mehrere Lose dürfen zusammen vergeben werden, wenn zeitliche Gründe dies erfordern. Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern können auf Antrag nach Aktenlage entschieden werden. Die sofortige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung mehr, wenn die Vergabekammer den Antrag ablehnt.
Auch die Umstellung von Erdgasspeichern auf Wasserstoffspeicher will die Bundesregierung vereinfachen. Betreiber müssen die Umstellung nur noch sechs Monate vorher anzeigen. Die Bundesnetzagentur kann innerhalb von vier Monaten Einwände erheben, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Die bisherige Genehmigungspflicht entfällt.
Wasserstoffprojekte sind von überragendem öffentlichen Interesse
Das Gesetz legt fest, dass Wasserstoffprojekte im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Sie dienen der öffentlichen Sicherheit. Dies gilt bis zur Erreichung der Treibhausgasneutralität 2045. In Abwägungsentscheidungen erhalten die Projekte damit ein besonderes Gewicht. Die Regelung gilt nicht, wenn durch Wasserentnahmen die öffentliche Wasserversorgung oder der Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigt werden können.
Für Elektrolyseure ab 30 Megawatt und Speicher ab 25 Tonnen Kapazität entscheidet das Oberverwaltungsgericht erstinstanzlich. Bei Importterminals für Wasserstoff und Derivate ist das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung müssen innerhalb eines Monats gestellt werden.
Im Rahmen des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz ändert die Bundesregierung auch das Bundesberggesetz. Die Änderung stuft natürlichen Wasserstoff und Helium als bergfreie Bodenschätze ein. Unternehmen können sich Abbaurechte über Bergbauberechtigungen sichern. Sie müssen keine Verträge mehr mit Grundstückseigentümern schließen.
Bundesministerin Katherina Reiche betonte die Bedeutung des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes: „Die Genehmigungsverfahren sind heute noch zu langsam und zu bürokratisch. Mit dem Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz vereinfachen wir jetzt die Verfahren grundlegend, digitalisieren die Abläufe und sorgen für mehr Tempo.”
Der Gesetzentwurf geht nun an Bundestag und Bundesrat. Die Bundesregierung hatte bereits im August 2025 Beschleunigungen für Wasserstoffspeicher im Geothermie-Beschleunigungsgesetz beschlossen. Das neue Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz soll die Erreichung der nationalen Klimaziele unterstützen und den Wasserstoffhochlauf bis 2030 ermöglichen.
Der Gesetzentwurf










