Der Kapazitätsmechanismus ist im Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) verankert. Ziel des Mechanismus ist es, ausreichende Kapazitäten zur Erzeugung, Speicherung sowie zum flexiblen Verbrauch von Strom sicherzustellen. Für die Maßnahme darf die Bundesregierung voraussichtlich zwischen 15,6 und 35,2 Milliarden Euro bereitstellen.
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche erklärte, mit der beihilferechtlichen Genehmigung sei der letzte formale Schritt getan, um die Ausschreibung für neue Kraftwerke beginnen zu können. Das StromVKG solle laut Reiche für mehr Planungs- und Investitionssicherheit sowie eine verlässlichere und perspektivisch günstigere Stromversorgung in Deutschland sorgen.
Mit dem StromVKG wird ein Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 eingeführt. Er soll sicherstellen, dass ausreichend Anlagen zur Stromerzeugung gebaut werden und betriebsbereit sind. Umgesetzt wird der Kapazitätsmarkt durch stufenweise Ausschreibungen für die Bereitstellung von steuerbaren Kapazitäten.
Erste Ausschreibungen umfassen 9 GW Kapazitäten
Zunächst sollen Langzeitkapazitäten über rund 9 GW ausgeschrieben werden. Dies entspricht je nach Technologie rund 10 GW Kraftwerkskapazität. Bezuschlagt werden Anlagen, die in der Lage sind, über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen, um auch Dunkelflauten abzusichern. Die erste Ausschreibungsrunde führt die Bundesnetzagentur am 8. September durch, die zweite soll am 29. Dezember folgen. Die Ausschreibungen stehen grundsätzlich allen Technologien offen, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen, zuverlässig steuerbare Leistung bereitstellen können sowie zur Sicherung der Stromversorgung beitragen.
Weitere 2 GW würden im Mai 2027 ausgeschrieben. Bei diesen Ausschreibungen werde hingegen kein Langzeitkriterium angewendet. In den Jahren 2027 und 2029 sollen weitere Runden folgen, die neben Kapazitäten wie Kraftwerken und Speichern auch flexible Nachfrager sowie Bestandsanlagen einschließen.
Verträge können für bis zu 15 Jahre geschlossen werden. Alle Kapazitäten mit solchen Verträgen müssen spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden. Neue Gaskraftwerke, die auf einen jenen Langzeitvertrag bieten, müssen zudem H2-ready sein.
Umfassender Kapazitätsmarkt ab 2032 geplant
Die Bundesnetzagentur werde die jeweiligen Ausschreibungsmengen auf Basis des jeweils aktuellen europäischen oder nationalen Versorgungssicherheitsmonitorings so berechnen, dass der vollständige Kapazitätsbedarf des Jahres 2031 gedeckt ist.
Zukünftige Bedarfe an Kapazitäten zur Sicherung der Stromversorgung ab 2032 würden dann über einen umfassenden Kapazitätsmarkt abgedeckt. Die entsprechenden Regelungen sollen 2027 vorgelegt werden.
Dekarbonisierungsausschreibungen für Umstieg auf Wasserstoff
Ergänzend plant Deutschland Dekarbonisierungsausschreibungen, um die Umstellung bestehender Gaskraftwerke auf Wasserstoff zu fördern. Bis Ende 2027 sollen Ausschreibungen für die Umstellung von 2 GW Kapazität von Gas auf Wasserstoff bis 2040 durchgeführt werden. Weitere 2 GW sollen zwischen 2032 und 2035 ausgeschrieben werden. Dabei ist eine Umstellung bis 2043 vorgesehen.
Diese Dekarbonisierungsförderung ist nicht Teil der Genehmigung des Kapazitätsmechanismus und wird separat behandelt.











