Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Synchronisierung von Anlagenzubau und Netzausbau auf den Weg gebracht. Das Netzanschlusspaket soll den Ausbau der Stromnetze günstiger machen und die Netze stabilisieren. Großspeicher und große Erneuerbaren-Anlagen sollen künftig dort entstehen, wo im Netz Bedarf besteht. Bislang konzentriert sich der Zubau vielerorts auf Regionen, in denen bereits ausreichend Kapazitäten vorhanden sind.
Das führt zu überschüssigem Strom und damit zu hohen Kosten durch Redispatch-Maßnahmen. Diese Drosselung von Kraftwerken zum Schutz von Leitungsabschnitten hat 2025 mehr als drei Milliarden Euro verursacht. Diese Kosten tragen alle Stromverbraucher. Das Netzanschlusspaket soll solche Eingriffe künftig reduzieren.
Wasserstoffproduktion ist effizienter als Abregeln
Dr. Timm Kehler, Vorstand des Verbandes Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, ordnet das Netzpaket aus Sicht der Wasserstoffwirtschaft ein. Der Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze müsse besser verzahnt werden, erklärt Kehler. Elektrolyseure erzeugten Wasserstoff aus erneuerbarem Strom, der sonst nicht verbraucht werde. Auf diese Weise ließen sich große Strommengen über lange Zeit speichern.
Kehler verweist auf die Genehmigungen für Windenergieanlagen von mehr als 20 Gigawatt im Norden und Westen Deutschlands im Jahr 2025. Diese Kapazitäten stellten die Stromnetze vor Herausforderungen. Nach Einschätzung des Verbandes lässt sich ein Teil dieser Strommengen ins Gasnetz überführen. Im Norden und Westen träfen ein dichtes Gasnetz, große Speicherkapazitäten und industrielle Abnahme zusammen.
Wasserstoff als Speicher sei volkswirtschaftlich effizienter als das Abregeln von Anlagen, so Kehler weiter. Elektrolyseure, Windkraft, Regeltechnik und Stahlbau könnten dadurch industrielle Wertschöpfung in Deutschland und Europa erzeugen. Der Verband schlägt vor, das Netzpaket als Flex-Paket zu verstehen. Elektrolyseure, Wasserstoffspeicher und die künftige Wasserstoffinfrastruktur müssten von Beginn an mitgedacht werden, um Redispatch-Kosten zu begrenzen und Netze zu entlasten.
Wasserstoff-Regelungen gestrichen
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der EEG-Novelle Stellung genommen. Der Kabinettsbeschluss vom 29. Juli weicht nach ersten Einschätzungen nur geringfügig von diesem Entwurf ab. Der Verband kritisiert den Wegfall des Strommengenpfads sowie die Streichung bisheriger Regelungen zu grünem Wasserstoff. Der Entwurf streicht sowohl Paragraf 4a als auch die bisherige Verordnungsermächtigung in Paragraf 93 zu Anforderungen an grünen Wasserstoff.
Der Strommengenpfad habe als Maßstab für die tatsächliche erneuerbare Stromerzeugung gedient, so der Verband. Die Streichung der Verordnungsermächtigung nehme dem EEG einen Baustein für Speicherfähigkeit, Sektorenkopplung und ein flexibles erneuerbares Stromsystem. Der Bundesverband fordert einen integrierten Ansatz, der den Ausbau erneuerbarer Energien mit Netz- und Speicherausbau sowie einem flexiblen Stromsystem verzahnt.







