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Fit für 55: Europäischer Rat unterzeichnet Gas- und Wasserstoffmarktpaket

Der Europäische Rat hat am 21. Mai ein Gas- und Wasserstoffmarktpaket unterzeichnet. Dieses soll gemeinsame Binnenmarktregeln für erneuerbare Energien, Erdgas und Wasserstoff schaffen. Die Verordnung sieht den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Gasen und die Einführung neuer Gase vor. Die neuen Vorschriften sollen dazu beitragen, den Übergang zu erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen zu vollziehen, um die Dekarbonisierungsziele der EU zu erreichen. 

von | 23.05.24

Der Europäische Rat in Brüssel
© doganmesut / Adobe Stock #332717406

23. Mai 2024 | Der Europäische Rat hat am 21. Mai ein Gas- und Wasserstoffmarktpaket unterzeichnet. Dieses soll gemeinsame Binnenmarktregeln für erneuerbare Energien, Erdgas und Wasserstoff schaffen. Die Verordnung sieht den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Gasen und die Einführung neuer Gase vor. Die neuen Vorschriften sollen dazu beitragen, den Übergang zu erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen zu vollziehen, um die Dekarbonisierungsziele der EU zu erreichen.

Das Gas- und Wasserstoffmarktpaket soll Regeln für die Organisation des Erdgasmarktes und des künftigen Wasserstoffmarktes festlegen. Es enthalte Vorgaben für die Wasserstoffinfrastruktur mit spezifischen Regeln für den Transport, die Versorgung und die Speicherung. Die neuen Vorschriften erfordern laut des Europäischen Rats eine integrierte und transparente Netzplanung in der gesamten EU nach dem Grundsatz „Energieeffizienz zuerst“. Die Betreiber von Gas- und Wasserstoffnetzen sollen nun einen 10-jährigen zukunftsorientierten EU-Netzentwicklungsplan erstellen.

Um den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu gewährleisten, will die EU ab 2049 keine langfristigen Verträge für fossiles Gas mehr abschließen. Mit den neuen Vorschriften will der Europäische Rat die Verwendung von kohlenstoffarmem Gas aus erneuerbaren Quellen fördern.

Die Mitgliedstaaten wollen Tarifnachlässe und Anreize gewähren, um die Markt- und Systemintegration zu erleichtern, insbesondere für den entstehenden Wasserstoffmarkt. So soll ein gerechter Übergang gewährleisten werden. Dafür soll unter anderem ein freiwilliger Mechanismus eingerichtet werden, um den Wasserstoffmarkt fünf Jahre lang zu unterstützen.

Aktualisierung von 2009

Kunden in abgelegenen Gebieten sollen durch das neue Paket besser vor Energiearmut geschützt werden. Zu den weiteren Maßnahmen der Mitgliedstaaten gehört die Entwicklung einer sogenannten „letzten Instanz“, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.

Die Richtlinie wird nun unterzeichnet und dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die Bestimmungen der Richtlinie anzupassen. Diese soll aber bereits nach sechs Monaten anwendbar sein.

Das Gas- und Wasserstoffmarktpaket ist Teil des Fit for 55-Paketes und zielt darauf ab, die bestehende Verordnung und die 2009 verabschiedete Richtlinie über Erdgas zu aktualisieren. Das Paket wurde im vergangenen Dezember (2023) vom Rat und vom Europäischen Parlament vorläufig angenommen und enthält detaillierte Pläne für eine neue Wasserstoffnetzbetreibergesellschaft (ENNOH), die unabhängig von den bestehenden Gas- und Stromnetzbetreibern (ENTSOG und ENTSOE) arbeiten soll.

Weitere Informationen
(Quelle: Europäischer Rat/2024)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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