Verantwortlich für den Gesetzentwurf ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Nach der ersten Lesung Ende April wurde der Entwurf zur weiteren Besprechung an die zuständigen Ausschüsse übermittelt.
Ziel ist die Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets vom 4. April 2024. Dieses enthält unter anderem die EU-Richtlinie 2024/1788 „über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff“, die bis August 2026 in nationales Recht umgesetzt werden soll.
Gesetzentwurf beinhaltet Zertifizierungs- und Regulierungsvorgaben
Im Entwurf enthalten sind unter anderem Regelungen zur integrierten Netzentwicklungsplanung für Gas- und Wasserstoffnetze als auch zur Einführung einer Planung für Wasserstoffverteilnetze.
Darüber hinaus zeigt der Entwurf Vorgaben zur Zertifizierung auf Wasserstofftransportnetzebene, zur Entflechtung im Wasserstoffbereich sowie zur Regulierung von Netzzugang, Netzanschlüssen und Netzentgelten auf.
Auch die Aufgaben der Betreiber von Wasserstoffnetzen, -speichern und -terminals sowie Vorgaben für die Überwachung werden im Gesetzentwurf thematisiert. Ergänzend sind Regelungen zur Kennzeichnung von Gas und Wasserstoff im Rahmen von Versorgungsverträgen enthalten.
FNB Gas e.V. fordert Anpassung bei Finanzierung und Transparenz
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNBs) adressieren in ihrer Stellungnahme verschiedene Aspekte, darunter die Finanzierung, Netzentwicklungsplanung und Transparenz.
Finanzierung: Ablehnung von Anreizregulierung für Netze im Aufbau
Konkret sprechen sie sich mit Blick auf die Finanzierung für H2-Kernnetz und -Leitungen für eine Absenkung des Selbstbehalts beim Wasserstoff-Kernnetz sowie für zusätzliche Finanzierungsmechanismen für Leitungen über das Kernnetz hinaus aus.
Zudem fordern sie, Risiken bei der Neufestlegung des Eigenkapitalzinses in 2028 zu berücksichtigen und lehnen eine Anreizregulierung für sich im Aufbau befindliche Netze ab.
Weitere Aspekte sind die Finanzierung grenzüberschreitender Wasserstoffinfrastruktur sowie die Angleichung von Bilanzierungsvorschriften in der H2-Kostenregulierung.
Netzentwicklungsplanung: Fristen zur Anschlusstrennung sollen verkürzt werden
Bei der Netzentwicklungsplanung plädiert FNB Gas e.V. dafür, das „überragende öffentliche Interesse“ für Projekte im Wasserstoff-Kernnetz nicht zu befristen. Auch die energiewirtschaftliche Notwendigkeit soll keiner Befristung unterliegen.
Zudem soll ein volkswirtschaftlich ineffizienter Weiterbetrieb bestehender Leitungsinfrastruktur vermieden und Fristen zur Anschlusstrennung von Letztverbrauchern verkürzt werden.
Rechtsvorschriften: Zertifizierung und Entflechtung im Mittelpunkt
Im Bereich Entflechtung und Zertifizierung fordern die FNBs unter anderem, die steuerneutrale Übertragung von Vermögenswerten sowie den Austausch wirtschaftlich sensibler Informationen zwischen Netzbetreibern zu ermöglichen.
Zudem sollen Synergien zwischen Wasserstofftransportnetz- und Fernleitungsnetzbetreibern geschaffen werden können. Darüber hinaus wird die Präzisierung einer Duldungspflicht für dauerhaft außer Betrieb genommene Erdgasleitungen und Einrichtungen auf Grundstücken gefordert.
Transparenz: Bürokratie soll abgebaut werden
Mit Blick auf die Transparenz sprechen sich die FNBs für einen Abbau bürokratischer Strukturen aus. Berichtspflichten etwa zu Leckagen und Emissionen sollen verhältnismäßig ausgestaltet werden.
Biomethan: Kopplung an Netzentwicklungsplan
Auch beim Thema Biomethan sehen die FNBs Anpassungsbedarf. Gefordert werden eine Nachfolgeregelung für die Förderung sowie geeignete Übergangsbestimmungen. Zudem soll die Frist zur Anschlusstrennung von Bestandsanlagen an den Netzentwicklungsplan gekoppelt werden.
Sonstiges: Änderungen im Enteignungsrecht
Weitere Vorschläge betreffen unter anderem die Vereinheitlichung genehmigungsrechtlicher Fristen, die Beschleunigung von Reparaturmaßnahmen sowie Änderungen im Enteignungsrecht.







