Die Bundesnetzagentur hat am 22. Oktober 2024 den Bau des deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetzes genehmigt. Die Kosten der 9.040 Kilometer langen Wasserstoffleitungen werden auf etwa 18,9 Milliarden Euro geschätzt. Die Finanzierung soll durch eine Mischung aus Netzentgelten der Nutzer, staatlichen Zuschüssen und Eigenmitteln der Netzbetreiber erfolgen.
Nun hat die KfW am 24. März als Darlehensgeberin die erste Zahlung in Höhe von 172 Millionen Euro auf das Amortisationskonto für das Wasserstoff-Kernnetz eingezahlt. Am 25. März hat dann die kontoführende H2 Amortisationskonto GmbH (AMKG) diese Zahlung an die 18 Wasserstoff-Kernnetzbetreiber weitergeleitet.
Die Zahlung markiere den Beginn des schrittweisen Netzausbaus. Dies bekräftigte auch Bundesminister der Finanzen, Dr. Jörg Kukies: „Wir sind überzeugt, dass der Hochlauf gelingt und das Kernnetz perspektivisch wirtschaftlich tragfähig ist. Über die subsidiäre Absicherung der Finanzierung durch den Bund verleihen wir dieser Überzeugung Ausdruck.“
Gesamtdarlehen beträgt 24 Milliarden Euro
Für die Finanzierung stellt die KfW ein Darlehen in Höhe von 24 Milliarden Euro über das Amortisationskonto bereit. Die Mittel dienen dazu, die anfänglichen Ausgleichszahlungen an die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber zu finanzieren. Die nächste Auszahlung aus dem Amortisationskonto ist für März 2026 geplant.
Mit dem Amortisationskonto habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein innovatives Finanzierungskonzept entwickelt, das privatwirtschaftliche Investitionen anreizt und langfristig die vollständige Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes über Netzentgelte ermögliche, sagte Robert Habeck. Durch die Auszahlung an die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber sollen bereits in diesem Jahr die ersten Kernnetzleitungen fertiggestellt werden.
Die Auszahlung an die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber dient als erste Zwischenfinanzierung für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes. Die Rückzahlung erfolgt über privat erwirtschaftete Netzentgelte nach erfolgtem Markthochlauf. Da es in den ersten Jahren des Wasserstoff-Hochlaufs relativ wenige Abnehmer geben wird, können die anfänglich hohen Investitionskosten nicht voll auf die Nutzer umgelegt werden. Die Netzentgelte werden daher gedeckelt, um zu verhindern, dass anfänglich sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf behindern. Die Differenz zwischen Investitionskosten und gedeckelten Netzentgelten will das Ministerium über das Amortisationskonto zwischenfinanzieren. Später, wenn mehr Wasserstoffabnehmer an das Netz angeschlossen sind, soll diese Differenz durch die Mehreinnahmen ausgeglichen werden. Das Konzept enthält eine subsidiäre finanzielle Absicherung durch den Bund gegen unvorhersehbare Entwicklungen. Zudem führt die Bundesnetzagentur alle drei Jahre eine Überprüfung des Hochlaufentgelts durch.