67 der 90 Maßnahmen betreffen die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft. Sie sollen 2030 rund 27 Millionen Tonnen CO₂ zusätzlich einsparen. Die Finanzierung läuft von 2027 bis 2030 über den Klima- und Transformationsfonds sowie das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.
Schwerpunkte des Programms sind die zusätzliche Ausschreibung von 12 GW Windenergie an Land, ein Förderprogramm für 800.000 Elektroautos sowie Investitionshilfen für die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme. Für Industrie-Förderprogramme stellt die Bundesregierung 2,9 Milliarden Euro bereit. In Maßnahmen für den Klimaschutz von Mooren, Wäldern und Böden fließen 4,7 Milliarden Euro.
Wasserstoff spielt in dem Programm keine eigenständige Rolle. Die Bundesregierung behandelt ihn als Querschnittsthema: im Verkehr über die THG-Quote, in der Energiewirtschaft über die Kraftwerksstrategie und in der Industrie über Förderprogramme zur Prozesswärme. Ein sektorübergreifendes Steuerungsinstrument fehlt.
Wasserstoff im Verkehr
Im Verkehrssektor setzt das Programm auf die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Das Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote enthält eine RFNBO-Unterquote und soll 2030 rund 6,3 Millionen Tonnen CO₂ einsparen. Die Bundesregierung sieht darin ein Instrument, das den Wasserstoffmarkt planbar unterstützen soll.
Konkret sieht das Programm den Aufbau eines Grundnetzes von 110 bis 130 Wasserstofftankstellen für schwere Lkw vor. Dazu kommt die Förderung von 1.000 Wasserstoff-Lkw. Beides soll die Nachfrageseite im Schwerlastverkehr aktivieren.
Kraftwerksstrategie verankert H2-ready-Pflicht
In der Energiewirtschaft verankert das Programm die Anforderung, dass alle neuen Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie wasserstofffähig errichtet werden müssen. Einen vorzeitigen Umstieg auf Wasserstoff will die Bundesregierung mit zusätzlichen Anreizen fördern.
Dazu plant die Regierung Investitionen in das Wasserstoffkernnetz, in H₂-Speicher, Elektrolyseure und Importkorridore. Bis 2040 soll so eine CO₂-Reduktion von 20 Millionen Tonnen erreicht werden. Das entspricht einem zu dekarbonisierenden Brennstoffeinsatz von 100 TWh Erdgas.
Verbände beklagen fehlende Umsetzungsschritte
Die Wasserstoffbranche bewertet das Programm kritisch. Mehrere Verbände vermissen konkrete Instrumente hinter dem allgemeinen Bekenntnis zum Wasserstoffhochlauf.
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) nennt das THG-Minderungsquotengesetz als wichtigste Stellschraube. Hartmut Rauen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands, fordert eine ambitionierte Umsetzung, um Investitionsanreize zu setzen. Er kritisiert, dass das Instrument zur Dekarbonisierung der Prozesswärme erst ab 2027 konkretisiert werden soll und haushaltsabhängig bleibt.
Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), begrüßte, dass das Programm auf den Neubau und die Umrüstung von Gaskraftwerken auf Wasserstoff sowie auf Kraft-Wärme-Kopplung setzt. Er vermisst aber eine Finanzierungsperspektive für die Gasverteilnetze auf dem Weg zur Wasserstoffnutzung.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), sieht im Bereich Wasserstoff Lücken über alle Wertschöpfungsstufen hinweg. Der BDEW hat die Erarbeitung eines eigenständigen Wasserstoffgesetzes vorgeschlagen, das alle relevanten Maßnahmen bündelt. Andreae betonte, dass die tatsächliche Emissionsreduktion von der konkreten rechtlichen Umsetzung abhängt.
Rechtlicher Hintergrund
Das Bundesklimaschutzgesetz verpflichtet Deutschland, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang 2026 klargestellt, dass die Programme nachgeschärft werden müssen, wenn sie zur Zielerreichung nicht ausreichen.
Nach der Wirkungsabschätzung der Bundesregierung liegen die Emissionen 2030 nach Berücksichtigung aller Maßnahmen bei 436,2 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent. Das entspricht einer Minderung von 65,1 Prozent gegenüber 1990 – und damit knapp der gesetzlichen Vorgabe.







