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Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025: Erster Entwurf veröffentlicht

Der erste Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Gas und Wasserstoff 2025 aus dem März 2026 sieht unter anderem den Ausbau von mehreren Tausend Kilometern H2-Leitung sowie Investitionen in Milliardenhöhe vor. Derzeit findet bis Ende März 2026 die Konsultation des Entwurfs statt. Mitte des Jahres 2026 soll ein zweiter, überarbeiteter NEP-Entwurf folgen.

von | 06.03.26

Genehmigtes Wasserstoff-Kernnetz im Jahr 2032
© Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V.
Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025 Erster Entwurf veröffentlicht

Am 3. März 2026 hat die Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (KO.NEP) einen ersten Entwurf des NEP Gas und Wasserstoff 2025 zur Konsultation vorgelegt. Die Planung der Methan- und Wasserstoffinfrastruktur fand in einem integrierten Verfahren statt. Dieses sehe das im Jahr 2024 novellierte Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vor.

7.007 Kilometer H2-Leitung geplant

Die Grundlage für den Entwurf ist der am 30. April 2025 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigte Szenariorahmen. Dieser umfasst jeweils drei Szenarien für Methan und Wasserstoff für die Jahre 2037 und 2045 sowie ein zusätzliches Versorgungssicherheitsszenario für das Jahr 2030 für Methan.

Bis zum Jahr 2037 sieht der NEP-Entwurf eine Leitungslänge von 364 Kilometern sowie Investitionen von 2,9 Milliarden Euro für Methan vor. Für Wasserstoff sind 7.007 Kilometer Leitungen und Investitionen von rund 20,1 Milliarden Euro geplant.

Hinzu würden 2.199 Kilometer und 4,1 Milliarden Euro des im Oktober 2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes kommen. Die für den H2-Transport vorgesehenen Leitungen befänden sich derzeit in Umsetzung oder wurden bereits realisiert und seien daher nicht im Entwurf des NEP enthalten. Mehr als 500 Leitungskilometer seien bis Ende 2025 umgesetzt worden.

Entwurf enthält szenarienübergreifende Maßnahmen

Die Überprüfung des bereits genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes sei für die Fernleitungs- und Wasserstofftransportnetzbetreiber nach Angaben von KO.NEP eine Herausforderung gewesen. Hintergrund seien offene Fragen hinsichtlich des zeitlichen und räumlichen Markthochlaufs von Wasserstoff gewesen.

Zur Beantwortung dieser Fragen enthalte der NEP-Entwurf szenarienübergreifende Maßnahmen, die netztechnisch umgesetzt werden müssten. Somit würden Netzbetreiber zu einer am Markt orientierten Infrastruktur für die Transformation in ein klimaneutrales Energiesystem beitragen.

Zeitliche Streckung der Maßnahmen

Barbara Fischer, Geschäftsführerin des Branchenverbands Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. führt ergänzend an: „Die Fernleitungs- und Wasserstofftransportnetzbetreiber haben die gesetzlichen und regulatorischen Möglichkeiten der zeitlichen Streckung und technischen Anpassung von Kernnetzmaßnahmen genutzt.“

Ein Grund für die zeitliche Streckung liege in den Modellierungsergebnissen der Wasserstoffszenarien des Jahres 2037. Darüber hinaus hätten der bestehende Markthochlauf und Kenntnisse der beteiligten Netzbetreiber eine Rolle gespielt.

Konsultation bis Ende März 2026

Aufgrund eines nach eigenen Angaben erhöhten Analysebedarfs planen die Fernleitungs- und Wasserstofftransportnetzbetreiber den NEP Gas und Wasserstoff 2025 in zwei Schritten zu veröffentlichen. Mit dem am 3. März 2026 veröffentlichten Entwurf erfolgte der erste Schritt.

In einem zweiten Schritt soll ein überarbeiteter Entwurf unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse veröffentlicht werden. Zudem soll dieser Entwurf zusätzlich die Modellierungsergebnisse für Wasserstoff im Jahr 2045 sowie die Modellierung der marktbasierten Instrumente (MBI) enthalten.

Die Konsultation des NEP Gas und Wasserstoff 2025 finde vom 3. bis zum 27. März 2026 statt. In dieser Zeit hätten alle Interessierten Gelegenheit, sich schriftlich zum NEP zu äußern. Der zweite Entwurf soll voraussichtlich Mitte des Jahres 2026 der BNetzA zur Genehmigung vorgelegt werden.

(Quelle: KO.NEP/2026)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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