Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III sowie zwei delegierte Rechtsakte regeln die Anforderungen an Strom für die Herstellung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO). Wasserstoff-Produzenten müssen dabei in der Regel drei Kriterien erfüllen: Additionalität, zeitliche und geografische Korrelation. Liegt der durchschnittliche erneuerbare Stromanteil im vorangegangenen Jahr über 90 Prozent, entfallen diese Verpflichtungen. Der eingesetzte Netzstrom gilt dann als erneuerbar im Sinne der RFNBO-Vorgaben.
Österreich konnte seinen erneuerbaren Stromanteil laut den Shares-Daten von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, 87,9 Prozent in 2023 auf 90,07 Prozent in 2024 steigern. Damit überschreitet das Land den festgelegten Schwellenwert und kann den mit Netzstrom produzierten Wasserstoff nun als RFNBO-konform deklarieren, ohne die Additionalitäts- und Korrelationsnachweise.
Ausnahmeregelung und Voraussetzungen der Kontinuität
Die Ausnahmeregelung gilt für fünf Jahre ab Überschreiten der Schwelle. Für in Österreich betriebene Elektrolyseure bedeutet das: Von 2025 bis 2029 ist der auf Basis von Netzstrom erzeugte Wasserstoff RFNBO-konform. Sinkt der durchschnittliche Anteil erneuerbarer Energie in den fünf aufeinanderfolgenden Jahren nach Überschreitung der Schwelle unter 90 Prozent, entfällt die Ausnahme.
Damit die Ausnahme nahtlos über 2029 hinaus gilt, muss Österreich spätestens im Referenzjahr 2028 erneut einen Anteil von mindestens 90 Prozent erzielen. Der Grund: Die Shares-Daten erscheinen jeweils erst Ende des Folgejahres. Ein Unterschreiten der Schwelle im Jahr 2027 würde erst Ende 2028 bekannt – zu spät, um rechtzeitig gegenzusteuern.
Methodikwechsel ab 2025 kann statistische Auswirkungen haben
Ab dem Referenzjahr 2025 berechnet Eurostat den erneuerbaren Anteil nach der Methodik der RED III statt bisher der RED II. Diese methodischen Anpassungen können die statistisch ausgewiesene Höhe des Anteils beeinflussen. Die grundsätzliche Systematik der 90-Prozent-Regelung bleibt davon unberührt.
Zu den konkreten Auswirkungen dieser Umstellung, also ob und in welche Richtung sich der Wert verschiebt, hat Eurostat bisher keine öffentlich zugänglichen Angaben gemacht. Einen vergleichbaren Methodenwechsel gab es bereits beim Übergang von RED I zu RED II. Das statistische Amt wies damals zwischen 2020 und 2021 einen Reihenbruch aus und empfahl, Zeitreihenvergleiche mit Vorsicht zu interpretieren.
EU-Vergleich des erneuerbaren Stromanteils 2024
Auf dem Treppchen liegen hinter Österreich Schweden mit 88,14 Prozent und Dänemark mit 79,66 Prozent. Schweden könnte also als nächstes EU-Land die Regelung in Anspruch nehmen, sofern der Anteil weiter steigt. Deutschland liegt mit 54,08 Prozent auf Platz 9. Schlusslichter beim erneuerbaren Stromanteil sind Luxemburg mit 20,5 Prozent, Tschechien mit 17,93 Prozent und Malta mit 10,66 Prozent.









