WONKa: Bundesnetzagentur regelt Wasserstoffnetzkosten und Kapitalverzinsung neu

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) hat ein Verfahren zur „Festlegung für einen Wasserstoff-Ordnungsrahmen zu den Netzkosten und Methoden der Kapitalverzinsung" (WONKa) eingeleitet. Das Verfahren soll unter anderem die bisherige „Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen“ (WasserstoffNEV) ablösen und Methoden zur Bestimmung der Zinssätze für die Kapitalverzinsung festlegen. Im Dezember soll dann ein Konsultationsentwurf veröffentlicht werden.

von | 10.08.26

Bis 2032 soll das Wasserstoff-Kernnetz 9.040 Kilometer H2-Pipelines umfassen.
© Tobias Arhelger- stock.adobe.com
Bundesnetzagentur BNetzA

Die Große Beschlusskammer Energie der BNetzA leitete den Prozess am 29. Juli ein. Er umfasst zwei Bereiche: die anerkennungsfähigen Netzkosten von Wasserstoffnetzbetreibern sowie Methoden für die Zinssätze der Kapitalverzinsung.

BNetzA will NEST-Erkenntnisse nutzen

Der erste Aspekt zielt darauf ab, ein Regelwerk für die Bestimmung der anerkennungsfähigen Netzkosten von Wasserstoffnetzbetreibern zu schaffen. Dieses soll die bisherige WasserstoffNEV ablösen. Bei der Erstellung des Regelwerks sollen die Erkenntnisse aus dem im Strom- und Gasbereich durchgeführten NEST-Prozess (Netze effizient sicher transformiert) in den Wasserstoffbereich einfließen. Im NEST-Prozess wurde der Regulierungsrahmen für Gas- und Stromnetzentgelte weiterentwickelt. Die daraus folgenden Festlegungen beziehen sich unter anderem auf die Anreizregulierung, die Ermittlung des Ausgangsniveaus sowie die Qualitätsregulierung.

Darüber hinaus sollen, sofern notwendig, Bezüge zum „Festlegungsverfahren zu Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus“ (WANDA) hergestellt werden. WANDA stellt den regulatorischen Rahmen für die Regulierung der Netzentgelte im Wasserstoff-Kernnetz dar. Zudem werde laut BNetzA eine weitgehende Fortführung der bisherigen Regulierungssystematik der Netzentgelte angestrebt.

Die neuen Regelungen sollen sowohl für Wasserstoff-Kernnetzbetreiber als auch für weitere Wasserstoffnetzbetreiber gelten, die der Regulierung unterfallen.

Prüfung der Methodik für Kapitalverzinsung

Der zweite Aspekt des Verfahrens betrifft die Festlegung der Methoden zur Bestimmung der Zinssätze für die Kapitalverzinsung. Die bisherigen Zinssätze für die Eigenkapitalverzinsung nach der WasserstoffNEV für sonstige Wasserstoffnetze laufen zum Ende des Jahres 2027 aus, ohne dass bislang Regelungen zur Ermittlung zukünftiger Werte existieren. Es soll nun im Verfahren geprüft werden, ob und inwieweit sich die Methodik aus der Strom- und Gasnetzregulierung auf Wasserstoffnetze übertragen lässt. Das soll sowohl für das Kernnetz als auch separat für weitere Netze untersucht werden. Dazu habe die BNetzA ein Gutachten an die Wirtschaftsberatung Frontier Economics Ltd. vergeben.

Die Zinssätze selbst sollen nicht Teil dieser Festlegung sein, sondern einer Einzelfestlegung vorbehalten bleiben. Die Festlegung der Zinssätze soll direkt im Anschluss an die Methodenfestlegung erfolgen.

Die Festlegung soll für alle Kostengenehmigungsverfahren gelten, die Netzkosten ab 2028 betreffen. Die Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes ist für Dezember 2026 geplant.

 

(Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen/2026)

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