Seit Mitte Juli bringt OMV am eigenen Raffineriestandort im oberbayerischen Burghausen einen Biodieselkraftstoff in die kommerzielle Anwendung in Deutschland. Der Kraftstoff enthält Fettsäuremethylester (FAME) auf Basis von synthetischem eMethanol. FAME ist die chemische Bezeichnung für Biodiesel und entsteht aus der Reaktion von Methanol und Fettsäuren. Durch den Einsatz von erneuerbarem eMethanol anstelle von fossilem Methanol würden die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus des Kraftstoffs weiter gesenkt. Der nun eingeführte Biodiesel soll insbesondere im Straßenverkehr zur Emissionsreduktion beitragen.
Tadaaki Ito, Geschäftsleiter der Abteilung Methanol und Ammoniak bei Mitsui & Co. Ltd., betonte, eMethanol etabliere sich zunehmend als skalierbare Lösung zur Dekarbonisierung unterschiedlicher Branchen: neben Schifffahrt sowie Chemieindustrie wachse nun auch die Nachfrage aus dem Transportsektor.
eMethanol stammt aus dänischer Produktionsanlage
Das eMethanol bezieht OMV von Solar Park Kassø ApS. Das Joint Venture von European Energy A/S und Mitsui & Co. betreibt im dänischen Kassø nach eigenen Angaben die weltweit größte Produktionsanlage ihrer Art. Die Anlage wurde im Mai 2025 in Betrieb genommen und verfügt zudem über eine jährliche Produktionskapazität von 42.000 Tonnen. Sie befindet sich neben dem 304-MW-Solarpark Kassø. Aus grünem Wasserstoff und biogenem CO2 wird dort eMethanol hergestellt.
OMV gehörte nach Unternehmensangaben zu den ersten Abnehmern. Dazu hatten die beteiligten Unternehmen im August einen mehrjährigen Abnahmevertrag unterzeichnet. Das eMethanol werde gemeinsam mit den gemäß RED III erforderlichen RFNBO-Zertifikaten geliefert.
eMethanol soll zur Erfüllung von RED-III-Vorgaben beitragen
RED III ist die dritte Fassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) der Europäischen Union und enthält Vorgaben zur Energiewende. Deutschland hat die Richtlinien mit einem eigenen Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) in nationales Recht überführt. Die entsprechenden Regelungen sind im Jahr 2025 in Kraft getreten.
Da alternative RFNBO-Produkte wie grüner Wasserstoff laut OMV bislang nur eingeschränkt verfügbar seien, übernehme eMethanol eine zentrale Rolle bei der Erfüllung der RED-III-Vorgaben.








