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BDEW: EU-Strombezugskriterien für grünen Wasserstoff waren überfällig

Die Europäische Kommission hat den delegierten Rechtsakt mit Kriterien für den Strombezug zur Herstellung erneuerbaren Wasserstoffs verabschiedet.

von | 14.02.23

14. Februar 2023 | Die Europäische Kommission hat den delegierten Rechtsakt mit Kriterien für den Strombezug zur Herstellung erneuerbaren Wasserstoffs verabschiedet. Hierzu äußert sich Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in einem aktuellen Statement.

Laut Andreae ist

„ein schneller Hochlauf einer europäischen Wasserstoffwirtschaft aktuell dringender denn je – sowohl zur Erreichung der klima-, industrie- und energiepolitischen Ziele der EU als auch im Hinblick auf die zukünftige Versorgungssicherheit. Es war daher längst überfällig, dass die EU-Kommission mit der Verabschiedung der Kriterien für den Strombezug zur Herstellung erneuerbaren Wasserstoffs endlich Klarheit schafft.“

Kriterien für Strombezug waren überfällig

Die „Verzögerung von über einem Jahr“ habe wichtige Investitionsentscheidungen verhindert. Allerdings ist Andreae mit den neuen Kriterien nicht vollständig einverstanden: sie seien zu streng und könnten daher die  Entstehung eines  Wasserstoffmarkts erschweren.

Weiterhin sagt Andreae:

„Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Verabschiedung des US-amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) verändern die energiepolitischen Rahmenbedingungen grundlegend. Dieser Entwicklung muss die Europäische Energie- und Industriepolitik auch beim Thema Wasserstoff stärker berücksichtigen. Wir müssen aufpassen, dass wir in Europa im internationalen Rennen um die Vorreiterrolle bei der Umstellung auf Wasserstoff nicht abgehängt werden.

 

Es ist grundsätzlich ein richtiges Signal, dass die EU-Kommission mit dem finalen delegierten Rechtsakt entsprechend der Forderungen des Europäischen Parlaments nun zumindest die Übergangsphasen bis zur Anwendung der strengen Regelungen für die Wasserstoffproduktion etwas verlängert hat. Der BDEW hatte sich für diese Verlängerung eingesetzt, um gerade die so wichtige Hochlaufphase zu unterstützen und damit schnellstmöglich einen liquiden Wasserstoffmarkt zu erreichen.“

Kritik an kurzen Übergangsphasen und strengen Kriterien

Andreae kritisiert zudem, dass die Übergangsphasen nicht bis Ende 2029 verlängert worden sind. Dies bettreffe sowohl die Regelungen zum zeitlichen Zusammenhang zwischen Stromerzeugung und Wasserstoffherstellung als auch die Anforderung, dass nur neue Anlagen für erneuerbare Energien zur Produktion von grünem Wasserstoff genutzt werden dürfen.

„Zudem sorgt die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, bereits zu einem früheren Zeitpunkt restriktivere Kriterien anzuwenden, für unnötige zusätzliche Unsicherheit bei Unternehmen, die nun schnell in den Wasserstoffhochlauf investieren wollen. Zugleich werden so die Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt verzerrt.“

Um den Wasserstoffhochlauf nicht weiterhin auszubremsen, sei vor allem „Pragmatismus“ gefragt.

 

(Quelle: BDEW/2023)

 

 

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung (Quelle: BDEW)

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