Die erstmals parallel laufende Konsultationen soll eine gemeinsame Betrachtung der Entwicklungen in beiden Sektoren ermöglichen. Da Wasserstoff und Strom zunehmend miteinander verzahnt sind, wirken sich Annahmen im einen Sektor direkt auf den anderen aus. Die parallele Betrachtung soll verhindern, dass beide Netze aneinander vorbei geplant werden. Die Netzbetreiber beider Sektoren haben ihre Annahmen bereits im Entwurf zusammengeführt, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Das verzahne die Planungsprozesse von Anfang an. Trotz der inhaltlichen Bezüge bleiben Strom sowie Gas und Wasserstoff zwei eigenständige Planungsverfahren.
Szenarien zeigen wachsende Wasserstoffimportabhängigkeit
Beide Szenariorahmen entwerfen für das Jahr 2045 ein klimaneutrales Energiesystem. Die Übertragungsnetzbetreiber haben Szenario B aus dem Strombereich und Szenario 2 aus dem Bereich Gas/Wasserstoff als gemeinsames Szenario eingereicht.
Im Szenariorahmen Strom betrachten die Netzbetreiber jeweils drei Szenarien für die Jahre 2040 und 2045. In allen drei Szenarien setzen sie die Leistung der Elektrolyseure niedriger an als im vorherigen Szenariorahmen. Daraus folgt in allen Szenarien eine höhere Wasserstoffimportabhängigkeit.
Rechenzentren und Großbatteriespeicher treiben nach den Annahmen der Netzbetreiber den Strombedarf weiter an. Sie erhöhen in allen Szenarien Leistung und Verbrauch gegenüber dem vorherigen Szenariorahmen.
Erdgas gewinnt in einem Szenario an Kapazität
Im Entwurf zu Gas und Wasserstoff halten die Netzbetreiber die Wasserstoffausspeisekapazitäten in Szenario 1 und Szenario 2 auf dem Niveau des letzten Szenariorahmens. In Szenario 3 setzen sie für 2040 und 2045 höhere Erdgaskapazitäten und niedrigere Wasserstoffkapazitäten an als im Szenariorahmen 2025.
Für das Jahr 2035 legen die Netzbetreiber erstmals neben einer Modellierungsvariante für Erdgas auch eine Variante für Wasserstoff vor. Sie orientiert sich an den gemeldeten Bedarfen der Marktteilnehmer. Zusätzlich gewichten die Netzbetreiber Biomethan in der Szenarienbildung stärker als im Szenariorahmen 2025.
Stellungnahmen bis Ende September möglich
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht beide Entwürfe auf ihrer Website. Ein Begleitdokument benennt die Themen, zu denen die Behörde konkrete Informationen und Stellungnahmen erwartet. Interessierte können ihre Stellungnahmen bis zum 28. September 2026 einreichen.
Am 10. September 2026 veranstaltet die Bundesnetzagentur eine Online-Informationsveranstaltung zu den Entwürfen.











