Bundesnetzagentur legt Hochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz fest

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Hochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz auf 25 €/kWh/h/a festgelegt. Das Entgelt liegt damit viermal höher als im Erdgasnetz und am oberen Rand des beauftragten Gutachtens. Industrieverbände warnen vor prohibitiven Kosten für den Wasserstoffhochlauf. BNetzA-Präsident Klaus Müller betont hingegen die neue „Planungssicherheit für alle Marktbeteiligten“ und einen „Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu einem angemessenen Preis“.

von | 16.07.25

Die ersten Bauarbeiten am Kernnetz haben bereits begonnen (Symbolbild)
© MaxSafaniuk - stock.adobe.com

Die BNetzA hat am Montag (14. Juli) das Hochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz auf 25 €/kWh/h/a festgelegt. „Wir schaffen Planungssicherheit für alle Marktbeteiligten und ermöglichen den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu einem angemessenen Preis“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemeldung.

Alle Nutzer des Wasserstoff-Kernnetzes – sowohl Wasserstoff-Produzenten als auch Abnehmer – müssen das Entgelt zahlen, wenn sie Wasserstoff in das Netz einspeisen oder daraus entnehmen. Die Behörde hat den Betrag nach eigenen Angaben so kalkuliert, dass damit die gesamten Kosten für das Netz bis 2055 gedeckt werden können, ohne den Marktzugang durch zu hohe Preise zu blockieren.

Geltung bis 2055 mit dreijähriger Überprüfung

Das Entgelt werde jährlich an die Inflation angepasst, bleibt ansonsten aber zunächst bis 2055 bestehen. Alle drei Jahre will die BNetzA prüfen, ob Anpassungen nötig sind. Entscheidend sei dabei, ob mit dem Entgelt genügend Geld eingenommen werde, um das Amortisationskonto bis 2055 auszugleichen. Die bundeseigene Förderbank KfW stellt für das Konto insgesamt 24 Milliarden Euro für den Aufbau des Kernnetzes bereit.

Die Entgelt-Regelung baut auf dem WANDA-Beschluss vom April 2024 auf, der einen speziellen Kostenmechanismus für das Wasserstoff-Kernnetz einführte. Das Hochlaufentgelt liegt zunächst unter dem kostendeckenden Betrag, wodurch den Netzbetreibern Mindererlöse entstehen. Später sollen höhere Einnahmen diese anfänglichen Verluste ausgleichen.

Industrie warnt vor prohibitiven Kosten

VIK und VCI hatten bereits im Mai in einer gemeinsamen Stellungnahme scharfe Kritik an dem geplanten Entgelt geäußert. Die Verbände argumentierten, dass ein Betrag von 25 €/kWh/h/a „deutlich über dem derzeitigen Niveau der Erdgasfernleitungsnetzentgelte (ca. 6,7 €/kWh/h/a)“ liege und auch den in früheren Diskussionen antizipierten Korridor von 15 bis 20 €/kWh/h/a überschreite.

„Dadurch besteht ein erhebliches Risiko, dass sich die Anschlussbegehren an das Wasserstoff-Kernnetz drastisch reduzieren“, warnten die Industrieverbände in ihrer Stellungnahme. Dies könne „den weiteren Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur sowie die Etablierung eines liberalisierten Wasserstoffmarktes deutlich verzögern“.

Die Verbände hatten ein Entgelt von maximal dem Dreifachen des Erdgasentgelts – etwa 18 €/kWh/h/a – als wirtschaftlich tragbar angesehen.

Orientierung am oberen Bereich von Fraunhofer-Gutachtens

Die Festlegung orientiert sich am oberen Bereich des von der Bundesnetzagentur beauftragten Gutachtens. Ein Forschungsteam um Dr. Benjamin Pfluger und Dr. Stella Oberle vom Fraunhofer IEG hatte in einer im März veröffentlichten Studie mithilfe unterschiedlicher Szenarien ein Entgelt zwischen 20,3 und 25,9 €/kWh/h/a errechnet. VIK und VCI kritisierten in der Stellungnahme, dass die BNetzA nicht transparent dargelegt habe,weshalb sie sich für einen Wert am oberen Rand dieser Spanne entschieden habe.

Die Bundesnetzagentur weist diese Kritik in ihrem offiziellen Beschlusspapier zurück. Der Vergleich mit Erdgas-Transportentgelten sei nicht zulässig, da es sich um einen anderen Energieträger mit anderen Eigenschaften handle. Auch das Argument, das hohe Entgelt bremse den Hochlauf, ist aus Sicht der Behörde nicht zulässig: Ein niedrigeres Entgelt würde die wirtschaftlichen Herausforderungen zu Beginn des Wasserstoffhochlaufs nicht lösen, denn der Transport mache nur einen geringen Anteil des Wasserstoffpreises aus:

„Es erscheint daher nicht plausibel, dass ein Netzentgelt von 25 €/kWh/h/a geeignet sein kann, die Tragfähigkeit wasserstoffbasierter Geschäftsmodelle signifikant zu beeinflussen.“ (Rn. 48)

(Quellen: Bundesnetzagentur, VIK, VCI /2025)

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