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Bundesregierung beschließt Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch (29.5.) das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es soll den rechtlichen Rahmen für den schnellen Ausbau der Infrastruktur für Produktion, Speicherung und Import von Wasserstoff schaffen. Unter anderem sollen Wasserstoffprojekte im überragenden öffentlichen Interesse liegen, für kleinere Elektrolyseure bis 5 MW sollen Genehmigungsverfahren gänzlich entfallen. Der Gesetzesentwurf muss noch Bundesrat und Bundestag passieren.

von | 03.06.24

© kschneider2991/pixabay
© kschneider2991/pixabay
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

3. Juni 2024 | Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch (29.5.) das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es soll den rechtlichen Rahmen für den schnellen Ausbau der Infrastruktur für Produktion, Speicherung und Import von Wasserstoff schaffen. Unter anderem sollen Wasserstoffprojekte im überragenden öffentlichen Interesse liegen, für kleinere Elektrolyseure bis 5 MW sollen Genehmigungsverfahren gänzlich entfallen. Wirtschaftsminister Robert Habeck bezeichnete den Entwurf als “weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Wasserstoffwirtschaft.”

Das neue Gesetz soll den Aufbau der nationalen Wasserstoffinfrastruktur mit schnelleren, einfacheren und digitalisierten Verfahren fördern, hieß es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Planung, Genehmigung und Vergabe von Wasserstoffprojekten will die Regierung so beschleunigen und regulatorische Hürden abbauen. Vor seinem Inkrafttreten muss das Gesetz noch den Bundesrat und den Bundestag passieren.

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz gilt für Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff sowie für H2-Pipelines, Importterminals für Wasserstoff und Ammoniak, Ammoniak-Cracker, Stromleitungen für Elektrolyseure und weitere Infrastrukturen. Konkret beinhaltet es unter anderem Änderungen im Umwelt- und Vergaberecht. So setzt das Gesetz bestimmte Umwelt- und Beschaffungsvorschriften für Projektierer außer Kraft. Zudem führt es neue Höchstfristen ein bzw. verkürzt bestehende, damit Behörden ihre Entscheidungen zu wichtigen Planungsmeilensteinen schneller treffen können, wie z. B. zur Gewährung des Zugangs zu Wasser und zu digitalen Infrastrukturen.

Die Änderung eines Baugesetzes soll die Planung für Produktionsanlagen erleichtern, wobei kleinere Elektrolyseure mit einer Leistung von bis zu 5 MW von einigen Genehmigungsvoraussetzungen ganz ausgenommen werden sollen.  Als weitere Inhalte nennt das Ministerium Erleichterungen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn sowie die Verringerung des Prüfaufwandes bei der Modernisierung von Elektrolyseuren. Der Gesetzentwurf verspricht des Weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Genehmigungen sowie digitalisierte Antrags- und Entscheidungsprozesse.

Wasserstoffprojekte im überragenden öffentlichen Interesse

Die im Gesetz genannten Infrastrukturvorhaben für den Wasserstoffhochlauf sollen fortan „im überragenden öffentlichen Interesse” liegen. Dieser Ansatz habe sich bereits beim Ausbau der erneuerbaren Energien bewährt. Insbesondere Elektrolyseanlagen würden laut Ministerium von dem neuen Status profitieren, da der Gesetzentwurf für sie nun „sehr schlanke und vollzugstaugliche Kriterien” vorsehe.

In puncto Wasserverbrauch macht das Ministerium konkrete Angaben zum Prädikat des „überragenden öffentlichen Interesses“. So gelte der Status uneingeschränkt in allen „unkritischen Fällen”, bei denen keine Wasserknappheit zu befürchten ist. Sollte die Installation eines Elektrolyseurs aber die öffentliche Trinkwasserversorgung oder Gebiete wie Auen, Moore und geschützte Feuchtgebiete gefährden, entfalle der Sonderstatus.

Der neue Gesetzentwurf ist eine von vielen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland schneller auszubauen. Die Regierung sieht im Rahmen der 2023 fortgeschriebenen nationalen Wasserstoffstrategie bereits massive Fördermittel für zahlreiche Projekte vor und verfolgt mit dem Wasserstoffkernnetz eine zentrale Planung des Pipelinenetzes. Ergänzend zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sollen Genehmigungsverfahren für Elektrolyseuren auch durch die im März beschlossene Novelle der 4. Bundesimmissionsschutz- Verordnung (BImSchV) vereinfacht werden.

Wasserstoffpipelines als “Lebensadern der Industriezentren”

Nach Wunsch des Kabinetts sollen sich Bundesrat und Bundestag nun „zügig” mit dem Gesetzesentwurf befassen. „Eine effiziente Wasserstoffinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung der Industrie“, so Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:

„Die Wasserstoffpipelines werden die Lebensader der Industriezentren sein. Die Zeit drängt. Damit Elektrolyseure oder Importterminals so schnell wie möglich in Betrieb gehen können, brauchen wir schlankere und vor allem schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren.”

Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sei nun “der Weg geebnet”; Habeck sprach von einem “weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Wasserstoffwirtschaft.”

Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie hier.

(Quelle: BMWK/Bundesregierung/2024)

 

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