Die EU-Kommission hat Kriterien für die Produktion von CO₂-armem Wasserstoff definiert: Die Herstellung muss mindestens 70 Prozent weniger CO₂-Emissionen im Vergleich zu fossilen Energieträgern erreichen. So soll sichergestellt werden, dass sie deutlich klimafreundlicher sind als ihre fossilen Äquivalente.
Die neuen Wasserstoff-Kriterien sind technologieoffen. Neben grünem Wasserstoff durch Elektrolyse berücksichtigt der EU-Entwurf weitere Produktionsverfahren. Dazu zählen blauer Wasserstoff aus Dampfreformierung mit Carbon Capture and Storage (CCS) sowie türkiser oder orangener Wasserstoff aus Pyrolyse. Diese Technologien könnten signifikant zur Deckung des Wasserstoffbedarfs beitragen und Importabhängigkeiten reduzieren.
DVGW fordert Bestandsschutz für angelaufene Wasserstoffprojekte
Der DVGW begrüßt die technologieoffene Ausrichtung ausdrücklich. Damit werde eine solide Basis für Investitionen in diese Technologien geschaffen. Nun kommt es laut DVGW darauf an, dass unter diesen Bedingungen Planungssicherheit gewährleistet wird – auch dann, wenn gesetzliche Neuerungen greifen. Der DVGW-Vorstandsvorsitzende Professor Gerald Linke fordert Bestandsschutz für Wasserstoffprojekte. Dieser sei besonders wichtig im Hinblick auf regulatorische Änderungen wie die Methanemissionsverordnung 2027 oder die Einführung eines Global Warming Potential-Wertes für Wasserstoff.
Der delegierte Rechtsakt ist eine wesentliche Grundlage für den aufstrebenden Wasserstoffmarkt. Seine Finalisierung und Verabschiedung durch die Kommission soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Der DVGW beteiligt sich aktiv an der europäischen Normung durch die Mitarbeit in CEN sowie in den Verbänden Marcogaz, Hydrogen Europe und Eurogas. Außerdem unterstützt der DVGW zudem die Forschungsinitiativen European Research Institute for Gas and Energy Innovation und Hydrogen Europe Research.