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FAUNA: Bundesnetzagentur startet Festlegungsverfahren für Wasserstoff-Fahrpläne

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Festlegungsverfahren für die Wasserstoff-Fahrpläne gestartet. Das mit FAUNA abgekürzte Verfahren soll die Umstellung der Netzinfrastruktur auf Wasserstoff regeln. Aktuell berät sich die BNetzA über Regelungsinhalte und Erwägungen. Die finale Festlegung soll bis Ende 2024 veröffentlicht werden.

von | 27.08.24

Der Hauptsitz der Bundesnetzagentur in Bonn
© Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur

Am 19. August hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Verfahren für die Festlegung der „Fahrpläne für die Umstellung der Netzinfrastruktur auf die vollständige Versorgung der Anschlussnehmer (FAUNA) mit Wasserstoff“ eingeleitet.

Wie die Festlegung ausgestaltet sein soll, hat die Behörde in Entwürfen zum Regelungsinhalt und zu den Erwägungen konkretisiert. Diese enthalten konkrete Vorgaben zu Format, Übermittlung und Prüfmethodik der Fahrpläne. Zudem wurden auch Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise festgelegt.

Zur Abgabe einer Stellungnahme muss ein bestimmtes Formblatt verwendet werden. Dieses müssen die Antragsteller als PDF-Datei und per Mail einreichen. Soweit in der übermittelten Stellungnahme personenbezogene Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind, müssen Einwilligungen eingeholt oder eine zusätzliche, für die Veröffentlichung bestimmte Fassung mit Schwärzungen übermittelt werden. Denn alle fristgerecht eingereichten Stellungnahmen veröffentlicht die BNetzA auf ihrer Website.

Hintergrund und weitere Schritte

Bis zum 16. September können Stellungnahmen zur FAUNA eingereicht werden. Anschließend will die BNetzA alle Stellungnahmen prüfen und in die Ausgestaltung der Festlegung einbeziehen. Die finale FAUNA Festlegung will die Behörde bis Ende 2024 publizieren. Diese soll verbindliche Vorgaben zu Format, Übermittlung, Prüfmethodik und Nachweisen für die Wasserstoff-Fahrpläne enthalten.

Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr 2024 eine informelle Konsultation zu den Fahrplänen durchgeführt. Dabei wurden erste Eckpunkte und Fragestellungen, die für die geplante Festlegung relevant sind, zur Konsultation gestellt. Die Auswertung der informellen Konsultation ist in den Festlegungsentwurf eingeflossen.

Die Fahrpläne basieren auf § 71k des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dieses schreibt seit 1. Januar 2024 den überwiegenden Einsatz erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme für Heizungsanlagen vor. Eine Ausnahme besteht für Gebiete, die auf Wasserstoff umgestellt werden sollen.

Weitere Informationen
(Quelle: Bundesnetzagentur/2024)

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