Mit der am Dienstag (8. Juli) veröffentlichten Regelung will die EU-Kommission eine Zielsetzung der europäischen Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie erfüllen. Die Regelungen müssen noch vom Europaparlament und dem Europäischen Rat bestätigt werden.
Als kohlenstoffarm gilt Wasserstoff aus verschiedenen Produktionswegen, solange er mindestens 70 Prozent weniger CO₂ verursacht als fossile „Referenzbrennstoffe“. Die Kommission erkennt sowohl blauen Wasserstoff aus Erdgas mit CO₂-Abscheidung (CCUS) als auch Wasserstoff aus der Elektrolyse mit kohlenstoffarmem Strommixen an. Auch türkiser Wasserstoff wird von der neuen Regulierung erfasst.
„Mit einer pragmatischen Definition von kohlenstoffarmem Wasserstoff, die den Energiemix aller EU-Länder respektiert, bieten wir Investoren die notwendige Sicherheit“, so Dan Jørgensen, EU-Kommissar für Energie und Wohnen.
Nächste Schritte
Der Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt, die zwei Monate Zeit haben, um die Vorschläge zu prüfen und entweder anzunehmen oder abzulehnen. Auf Antrag kann die Prüfungsfrist um zwei Monate verlängert werden. Eine Änderung der Vorschläge durch Parlament oder Rat ist nicht möglich.
Die Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie sieht einen umfassenden Zertifizierungsrahmen für kohlenstoffarme Kraftstoffe vor, der die Regeln für erneuerbare Kraftstoffe aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ergänzt. Artikel 9 der Richtlinie verpflichtet die Kommission, spätestens bis zum 5. August 2025 eine Methodik zur Bewertung der Emissionseinsparungen kohlenstoffarmer Kraftstoffe anzunehmen.
Zusätzlich will die Kommission 2026 eine öffentliche Konsultation zu einer Methodik für die Nutzung von Stromabnahmeverträgen (PPAs) für Kernenergie starten. Dies soll Klarheit für die Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff aus Kernkraft schaffen.
Branche sieht Fortschritte, aber auch Defizite
Der europäische Branchenverband Hydrogen Europe begrüßt die Verabschiedung der Regelung grundsätzlich, sieht aber noch Defizite. „Die Regeln sind endlich verabschiedet, und wir erkennen Verbesserungen gegenüber früheren Versionen an“, teilte der Verband mit. Positiv bewertet der Verband unter anderem die geänderte Behandlung vorgelagerter CO₂-Emissionen von Erdgas sowie die Möglichkeit, stündliche Durchschnittswerte für die Treibhausgasintensität des Stromnetzes zu nutzen.
Kritisch sieht Hydrogen Europe jedoch, dass die Kommission die Beschaffung von kohlenstoffarmem Strom über PPAs nicht zulässt. Dadurch müssen auch Projekte, die Strom aus kohlenstoffarmen Quellen beziehen, die Treibhausgasintensität des nationalen Stromnetzes angeben.
Jorgo Chatzimarkakis, CEO von Hydrogen Europe, erklärte: „Die aktuelle Delegierte Verordnung bringt unverhältnismäßige Berichtspflichten und bürokratische Hürden mit sich, die viele Wasserstoffpioniere nur schwer bewältigen können. Anstatt einen Rahmen zu schaffen, der Cleantech-Investitionen nach Europa lockt, besteht die Gefahr, dass sie diese abschreckt.
Echte Dekarbonisierung erfordert Klarheit und Agilität, nicht zusätzliche Komplexität und Bürokratie. Der Wasserstoffsektor verdient mehr als nur Anerkennung in Reden; er braucht ein regulatorisches Umfeld, das Innovation, Ausbau und praktische Umsetzung unterstützt.“
Ein exklusives Interview mit Jorgo Chatzimarkakis zur Situation der europäischen Wasserstoffwirtschaft lesen Sie hier.
Die neue Methodik im Original






