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Vertragsvorlage für Reservierungen im Wasserstoff-Kernnetz steht

Ab Anfang 2026 können Netzbetreiber und Markt Wasserstoff-Transportkapazitäten reservieren. Das sieht ein neuer Mustervertrag vor. Die Aufnahme des Vertrags in die Kooperationsvereinbarung Wasserstoff ist für 2028 geplant.

von | 15.01.26

Markt und Netzbetreiber können mit der neuen Vertragsvorlage Transportkapazitäten im Wasserstoff-Kernnetz reservieren
Quelle: Freepik
Vertragsvorlage für Reservierungen im Wasserstoff-Kernnetz steht

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und Geode haben eine Vertragsvorlage für die Reservierungen von Kapazitäten im Wasserstoff-Kernnetz ausgearbeitet. Für Anfang 2026 planen die Beteiligten, dass Markt und Netzbetreiber Transportkapazitäten vormerken können. Die Vorlage ermöglicht eine einheitliche Anwendung von Reservierungsbestimmungen.

Verschiedene Parteien bauen derzeit das Wasserstoff-Kernnetz aus, darunter GASCADE (H2News berichtete).

Impulse von Gremien, Verbänden und Bundesnetzagentur

Ausgearbeitet wurde die Vorlage durch die wertschöpfungsstufenübergreifende Verhandlungsdelegation der Verbände sowie den BDEW/VKU-Juristenkreis „Standardverträge Gas“. In diesem Rahmen integrierten die Verbände Impulse aus verbandsnahen Fachgremien, Netznutzerverbänden und der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Vertragsvorlage als Kompromiss

Mit Blick auf Kündigungsmöglichkeiten, Verzögerungsfolgen und Verbindlichkeit reservierter Kapazitäten stelle der Mustervertrag einen Kompromiss dar. Denn aufgrund des Rechts- und Regulierungsrahmens sei die Aufnahme eines unbedingten verbindlichen Anspruchs auf die reservierte Kapazität zu einem festgelegten fixen Zeitpunkt nicht möglich gewesen.

Eine solche Vorgabe hätte sich mit den vorgesehenen Überprüfungen des Szenariorahmens und des Netzentwicklungsplans durch die BNetzA widersprochen.

Aufnahme in das Regelwerk ab 2028

Gleichwohl erstellten alle Beteiligten laut BDEW die Vertragsvorlage mit dem größtmöglichen Engagement. Nach Angaben des Verbands schaffe die Vorlage die besten Voraussetzungen dafür, die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen durch die BNetzA zu bestätigen.

Die Kooperationsvereinbarung Wasserstoff (KoV H2) tritt zum 1. Januar 2028 in Kraft. Dann soll die Vertragsvorlage in das Regelwerk verankert werden.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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