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Aufrufstart zur Förderung öffentlicher Wasserstofftankstellen

Mit dem neuen Aufruf fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Aufbau öffentlicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge. Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 06.07.2021 unterstützt das BMVI die Markteinführung von Produkten, die die technische Marktreife erzielt haben, jedoch noch […]

von | 20.10.21

© scharfsinn86 - stock.adobe.com
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Tüv Rheinland Wasserstofftankstellen

Mit dem neuen Aufruf fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Aufbau öffentlicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge. Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 06.07.2021 unterstützt das BMVI die Markteinführung von Produkten, die die technische Marktreife erzielt haben, jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Förderanträge können bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden

Er unterstützt die Errichtung von Wasserstofftankstellen, die im Betrieb 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff abgeben. Die Förderquote beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert wird darüber hinaus die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Versorgung der Tankstellen mit Wasserstoff aus 100 Prozent erneuerbarem Strom. Die Kapazität der Wasserstoffproduktion muss dabei auf die zu beliefernde Infrastruktur abgestimmt sein und im Antrag dargestellt werden. Die Förderquote beträgt in diesem Fall 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Errichtung der Anlage.

Priorisierung des Fördermittelgebers:

Der Fördermittelgeber wird die Anträge priorisieren und eine Bewilligung der Anträge bis zur Ausschöpfung der genannten Mittel vornehmen. Die Priorisierung erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Plausible Absatzprognose für den Wasserstoff durch geplante Beschaffung von Fahrzeugen im Umfeld einer Tankstelle (Ein geplanter Einsatz der Tankstelle zur Versorgung von Fahrzeugen, für die eine Förderung im Rahmen der Nutzfahrzeugrichtlinie des BMVI beantragt oder bewilligt wurde, ist bei Antragstellung zu dokumentieren).
  • Einbindung in das nationale H2-Tankstellennetz (z.B. TEN-Verkehrsnetz, urbane Regionen)
  • Erzeugungspfade des erneuerbaren Wasserstoffs:
    • Erneuerbarer Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs wird prioritär behandelt.
    • Eine regionale Beschaffung zur Minimierung der Transportwege wird bevorzugt.
  • Ein mittel- bis langfristig wirtschaftlich tragfähiger Betrieb der Infrastruktur ist plausibel darzustellen und eine Grundvoraussetzung für die Förderung.

 

Weitere Informationen:
Aufruf zur Antragseinreichung

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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