Das grenzüberschreitende Wasserstoffprojekt „H2 cross border“ wurde im Jahr 2021 von dem österreichischen Energiespeicherbetreiber RAG Austria AG und dem deutschen Energieunternehmen Bayernets GmbH gegründet. Ziel war es, erstmals die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette länderübergreifend aufzubauen. Das Mobilitätsunternehmen Shell Deutschland GmbH ist Partner des Projekts. Der Abnehmer des Wasserstoffes ist der deutsche Nahrungsmittelhersteller Meggle Holding SE.
Seit September 2024 wird grüner Wasserstoff, der von RAG Austria mittels Elektrolyse erzeugt wird, in das bestehende österreichische Erdgasnetz eingespeist. In der deutschen Stadt Burghausen wird der von dem technischen Prüfunternehmen TÜV Süd AG zertifizierte Wasserstoff an das Transportnetz von Bayernets übergeben. Von dort erfolgt mithilfe von Shell Deutschland die Weiterleitung an Meggle (H2News berichtete).
Ende Januar 2026 wurden so rund 630 MWh Wasserstoff von Österreich nach Deutschland geliefert. Damit hat sich die transportierte Menge seit der ersten Lieferung im Jahr 2024 nahezu versechsfacht.
Österreichisches Herkunftsnachweisregister im Einsatz
Trotz dieses Liefermodells bleibe eine regulatorische Frage offen: Der grenzüberschreitende Transfer von Herkunftsnachweisen sei bislang nicht möglich. Die in Österreich ausgestellten Nachweise könnten mangels eines kompatiblen Herkunftsnachweisregisters nicht nach Deutschland übertragen werden.
RAG Austria und Meggle sind in der von der österreichischen Regulierungsbehörde Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserstoffwirtschaft betriebenen Herkunftsnachweisregister verzeichnet. Die ausgestellten Zertifikate könnten allerdings nicht auf eine deutsche Datenbank übertragen werden. Infolgedessen würden die Herkunftsnachweise auf dem österreichischen Konto verbleiben und könnten vom Abnehmerunternehmen in Deutschland weder genutzt noch angerechnet werden.
Keine verbindliche Bestätigung für deutsche Datenbank
Herkunftsnachweise bescheinigen Anlagenbetreibern elektronisch, unter welchen Bedingungen Strom aus erneuerbaren Energien hergestellt und eingespeist wurde. In einem Herkunftsnachweisregister werden die Nachweise von der zuständigen Behörde verwaltet. Mit dem Inkrafttreten des Herkunftsnachweisregistergesetzes ist eine solche Datenbank in Deutschland gesetzlich vorgesehen.
Das deutsche Umweltbundesamt ist für die Implementierung eines deutschen Herkunftsnachweisregisters zuständig. Auf eine Anfrage der Projektpartner bei dem Amt konnte jedoch bislang keine verbindliche Bestätigung für eine Inbetriebnahme im Jahr 2026 eingeholt werden.
Harmonisierung der Systeme gefordert
Aus Sicht der beteiligten Unternehmen sind Herkunftsnachweisregister eine Voraussetzung für eine grenzüberschreitende Marktintegration von Wasserstoff – und somit auch für die länderübergreifende Handelbarkeit und Anrechenbarkeit. Die Projektpartner fordern daher die Einführung einer deutschen Datenbank sowie eine Harmonisierung der Systeme zwischen Österreich und den angrenzenden Ländern.










