Am vierten GTP haben sich 248 Gasverteilnetzbetreiber beteiligt. Sie betreiben rund 80 Prozent der deutschen Verteilnetze mit etwa 450.000 Kilometern Länge. Damit versorgen die Netzbetreiber derzeit 1,4 Millionen Industrie- und Gewerbekunden sowie die Hälfte aller Haushalte mit Erdgas.
Seit 2022 planen sie den Umbau der Gasverteilnetz zur Klimaneutralität bis 2045 und veröffentlichen über die Initiative H2vorOrt jährlich einen aktualisierten Transformationsplan. Während im ersten Jahr noch 180 Gasverteilnetzbetreiber Planungsdaten für den GTP abgegeben haben, hat sich die Zahl auf mittlerweile knapp 250 Netzbetreiber gesteigert.

Umstellung auf klimaneutrale Gase (© H2vorOrt)
Mehrheit plant Wasserstoff-Einspeisung bis 2035
Im aktuellen GTP setzen 91 Prozent der teilnehmenden Unternehmen auf klimaneutrale Gase. 40 Prozent planen ausschließlich mit Wasserstoff, 47 Prozent mit einer Kombination aus Wasserstoff und klimaneutralem Methan. 4 Prozent wollen nur klimaneutrales Methan nutzen. 63 Prozent der späteren Wasserstoff-Verteilnetze sollen bis 2035 erste Umstellungen erfahren. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 89 Prozent.
Die Netzbetreiber haben rund 2.000 Städte und Gemeinden befragt. 94 Prozent der Kommunen bewerten Wasserstoff und klimaneutrales Methan als festen oder potenziellen Bestandteil der künftigen Energieversorgung für Industrie und Gewerbe. Für Haushalte und öffentliche Einrichtungen halten 77 Prozent klimaneutrale Gase für eine Option bei der Wärmewende. Ein Drittel sieht einen definitiven Einsatz, weitere 43 Prozent eine Möglichkeit.
Regionale Koordination im Fokus

Die 40 Planungsregionen (© H2vorOrt)
Der GTP 2025 wurde grundlegend neu ausgerichtet. Die Verteilnetzbetreiber arbeiten erstmals mit Fernleitungsnetzbetreibern in rund 40 Planungsregionen zusammen. Diese regionale Gliederung ermöglicht es, technologische Anforderungen, Kundenbedarfe und Netztopologie präziser abzustimmen.
Die Unterteilung erfolgt nach netztopologischen Zusammenhängen statt nach Unternehmensgrenzen. Ein Verteilnetzbetreiber kann dabei Teil mehrerer Planungsregionen sein.
Anpassung an EU-Vorgaben erfolgt
Die Branche hat ihre Planungen an die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie 2024/1788 angepasst. Die Richtlinie wird derzeit im Rahmen einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes in deutsches Recht umgesetzt.
Die Netzbetreiber könnten dadurch bereits 2026 erste regionale Transformationspläne bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Artikel 56 und 57 der Richtlinie regeln Entwicklungspläne für Wasserstoffverteilernetze und Stilllegungspläne für Erdgasverteilernetze.
Branche fordert Handeln der Politik
Die Netzbetreiber sehen erhebliche Unsicherheiten. 99 Prozent der Befragten nannten rechtliche Unsicherheiten als Problem. 96 Prozent beklagen fehlende Regelungen zum Wasserstoff-Markthochlauf und zu Preisen. 97 Prozent sehen die Anforderungen aus Paragraf 71k des Gebäudeenergiegesetzes und der Bundesnetzagentur-Festlegung FAUNA als schwer leistbar an.
Nur 11 von 243 Netzbetreibern erstellen derzeit einen Fahrplan nach Paragraf 71k. Alle 11 zweifeln an der Leistbarkeit der FAUNA-Anforderungen.
Florian Feller, Vorsitzender von H2vorOrt, betonte: „Mit dem GTP 2025 wurde ein neues Kapitel der Verteilnetzplanung aufgeschlagen. Wir ermutigen die Politik, diesen Prozess entschlossen zu begleiten und die noch offenen Fragen zu Finanzierungsinstrumenten zeitnah zu klären.”
Zeitfaktor als Herausforderung
Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW, verwies auf den Zeitfaktor: „Die Transformation der Gasnetze auf Wasserstoff ist technisch machbar. Gleichzeitig ist klar, dass eine so weitreichende Umstellung Zeit benötigt.”
Die L-H-Gas-Umstellung zeige, dass für eine deutschlandweite Transformation mindestens ein Jahrzehnt erforderlich sei. Um die Klimaziele zu erreichen, müsse der Start spätestens zu Beginn der 2030er Jahre erfolgen.
Die L-H-Gas-Umstellung
Mit der L-H-Gas-Umstellung ist der bundesweite Wechsel vom energieärmeren L-Gas (Low Calorific Value ca. 9,5–10,5 kWh/m³) zu dem energiereicheren H-Gas (High Calorific Value ca. 11,0–12,8 kWh/m³) gemeint. Die Umstellung hat in den 2010er Jahren begonnen, getrieben durch den Ausstieg aus dem niederländischen Gasfeld Groningen aufgrund von Erdbebenrisiken und sinkender Fördermengen seit 2018. Dies erfordert eine Versorgungssicherung für rund 3 Millionen Haushalte. Der rechtliche Rahmen wurde 2019 durch das L-Gas-Ausgleichsgesetz gesetzt, mit einem Start der ersten Umstellphasen ab 2021 in Norddeutschland. Dieser Prozess der Umstellung umfasst technische Anpassungen an Millionen Gasgeräten wie Heizungen, Brennern und Zählern, um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden, und wird schrittweise in mehreren Phasen umgesetzt, mit hohen Kosten in Milliardenhöhe (geschätzt etwa 7–12 Milliarden Euro) für Netzbetreiber und Verbraucher. Bis 2030 soll der Umstellungsprozess abgeschlossen werden.
Die Branche fordert kürzere Ankündigungsfristen als die derzeit vorgesehenen zehn Jahre. Zudem fehlen klare Regelungen zur Refinanzierung, zu Netzentgelten und zu Fördermechanismen.
Dezentrale Einspeisung geplant
Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2024 das deutsche Wasserstoffkernnetz genehmigt. Es umfasst 9.040 Kilometer mit einer Ausspeisekapazität von 87 Gigawatt. Das Kernnetz bildet die Grundlage für die künftige Wasserstoffversorgung. Die Verteilnetze schließen daran an und verbinden die Fernleitungen mit den Verbrauchern in den Kommunen. Die Netzbetreiber haben eine Brückenfunktion zwischen Fernleitungsnetzbetreibern, nachgelagerten Verteilnetzbetreibern und Endkunden.
257 Einspeisebegehren für Biomethan und 13 für Wasserstoff wurden für 2024 gemeldet. Die Anzahl der Biomethaneinspeisungen liegt damit auf Höhe der Bestandsanlagen. Allerdings übersetzen sich nur wenige Prozent der Begehren in tatsächliche Zuwächse.
Die dezentrale Einspeisung von lokal erzeugtem Wasserstoff und Biomethan beeinflusst die Transformationsplanung. Rund die Hälfte der teilnehmenden Unternehmen plant eine Versorgung mit klimaneutralem Methan wie Biomethan.

Künftige Netzstilllegungen (© H2vorOrt)
Netzstilllegungen und Mengenrückgang
9 Prozent der Netzbetreiber planen eine vollständige Stilllegung ihrer Netze. 59 Prozent rechnen mit Teilstilllegungen. Im Durchschnitt betrifft dies ein Viertel des Leitungsbestands. 32 Prozent wollen ihre Netze vollständig weiterbetreiben.
Die durchgeleitete Gasmenge wird bis 2045 um etwa 60 Prozent sinken. Davon entfallen 20 Prozentpunkte auf Netzstilllegungen. Weitere 40 Prozentpunkte resultieren aus Effizienzsteigerungen und dem Wechsel zu anderen Energieträgern ohne Stilllegung.
Die verbleibenden Netze werden künftig etwa die Hälfte der heutigen Energiemenge transportieren. Diese wird jedoch klimaneutral sein.
Zum vollständigen GTP 2025
Zum Vergleich: Mehr zum GTP 2024.










