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Heiden-Dorsten: OGE reicht Unterlagen für H2-ready Leitung ein

Der nächste Schritt für die wasserstofftaugliche Erdgasleitung Heiden-Dorsten ist gemacht: Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) hat die Planfeststellungsunterlagen für die Leitung bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. 2026 soll der Bau beginnen. Geplant ist, die "HeiDo" perspektivisch in das deutsche Wasserstoffnetz zu integrieren.

von | 17.01.24

Wasserstoffleitungen sollen bald das Land durchziehen
© RMedia - stock.adobe.com
Technikforum Rohre

17. Januar 2024 | Der nächste Schritt für die wasserstofftaugliche Erdgasleitung Heiden-Dorsten ist gemacht: Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) hat die Planfeststellungsunterlagen für die Leitung bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. 2026 soll der Bau beginnen. Geplant ist, die “HeiDo” perspektivisch in das deutsche Wasserstoffnetz zu integrieren.

Der Bau der 17 km langen Rohrleitung zwischen Heiden und Dorsten (HeiDo) ist für 2026 vorgesehen. Sie soll die Erdgasversorgung im Raum Dorsten sicherstellen. Die OGE erwartet, dass zu Baubeginn noch ein Großteil des Energiebedarfs von Industrie und Privathaushalten durch Erdgas gedeckt werde.

Indes setze der FNB auf einen “Mix aus Bewährtem und Neuem”: In Dorsten plant er bereits die Wasserstoffleitungen DoHa (Dorsten – Hamborn) und DoMa (Dorsten – Marl), die Teil des bundesweiten Wasserstoffnetzes werden sollen. Auch die HeiDo werde er perspektivisch in das Wasserstoffnetz integrieren. Sämtliche Neubauleitungen des FNB seien für den perspektivischen Transport von Wasserstoff geeignet.

Das gilt auch für die anschließende Rohrleitung Marbeck-Heiden (MaHei), bei der das Planfeststellungsverfahren bereits im Gange ist. Der Netzbetreiber strebe hier derzeit die notwendige Genehmigung für die Erweiterung seines Bestandnetzes an.

Zulassung für Ende 2025 erwartet

Beim Planfeststellungsverfahren (PFV) handelt es sich um das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für den endgültigen Trassenverlauf. Verantwortlich für die Durchführung ist die Bezirksregierung Münster. Sie wägt die Baumaßnahmen gegenüber öffentlichen und privaten Interessen ab. Träger öffentlicher Belange, Eigentümer und Pächter können im Rahmen des PFVs noch Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Dazu werden die Unterlagen bis zum 07.02.2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster offengelegt.

Nach einem Erörterungstermin und der anschließenden Abwägung durch die Bezirksregierung erfolge voraussichtlich Ende 2025 die öffentlich-rechtliche Zulassung der Baumaßnahmen, der so genannte Planfeststellungsbeschluss. Er ist mit einer Baugenehmigung vergleichbar und setzt auch die notwendigen Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft fest.

Weitere Infos zu den Wasserstoffaktivitäten der OGE
(Quelle: OGE/2024)

 

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