Im deutschen Bundesrat stand am 30. Januar 2026 die Weiterentwicklung der THG-Quote im Fokus. Diese Quote ist ein gesetzlich normiertes und marktbasiertes Instrument, das im Jahr 2015 eingeführt wurde. Sie zielt darauf ab, den Anteil von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor auszubauen.
Schwachstellen laut Energieverband erkannt
Bereits im Vorfeld der Sitzung hatten der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss zahlreiche Empfehlungen vorgelegt.
Sandra Rostek, Leiterin des Energieverbands Hauptstadtbüros Bioenergie, erklärt dazu: „Die überwiegend richtungsweisenden Ausschussempfehlungen für die Bundesratssitzung zeigen, dass wesentliche Schwachstellen der THG-Quote erkannt wurden und die Anliegen der Bioenergiebranche ernst genommen werden. Entscheidend ist nun, diese Empfehlungen konsequent und ohne weitere Verzögerungen umzusetzen.“
Prüfung von Raffinerie-Wasserstoff
Das Hauptstadtbüro Bioenergie vereint den Bundesverband Bioenergie e.V., den Deutschen Bauernverband e.V., den Fachverband Biogas e.V. und den Fachverband Holzenergie. Die Verbände bewerten manche Empfehlungen der Bundesratsausschüsse positiv, so den Anstieg der THG-Quote ab dem Jahr 2027 von 16 auf 17,5 Prozent. Mit diesem Schritt sollen Marktverwerfungen vermieden werden.
Darüber hinaus begrüßen die Verbände die Prüfung, ob biogener, also aus Biomasse erzeugter Wasserstoff in Raffinerien künftig als Erfüllungsoption der Quote anerkannt werden kann.
Zudem sehen sie das Vorhaben der Bundesratsausschüsse positiv, Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung bereits ab dem Jahr 2026 umzusetzen. Zu den Maßnahmen sollen unter anderem Vor-Ort-Kontrollen sowie der Ausstieg aus der Nutzung von Reststoffen aus der Palmölproduktion zählen.
Kritik an Ausstieg aus der Biokraftstoff-Nutzung
Auf Kritik der Verbände stößt hingegen die Forderung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, aus der Nutzung anbaubiomassebasierter Biokraftstoffe auszusteigen. Denn damit würde kein Nutzungsdruck auf Regenwälder einhergehen, da die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte bereits globale Wirkung entfalte.
Quote für Biokraftstoffe ausbauen, Doppelanrechnung absetzen
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 11. Februar 2026 sieht vor, die prozentuale Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 weiterzuführen und stufenweise auf 59 Prozent zu erhöhen. Dieses Vorgehen entspreche dem Einsatz von rund 62 Prozent erneuerbaren Energien im Gesamtenergieverbrauch.
Zudem soll eine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs eingeführt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Quote für Biokraftstoffe anzuheben und die Doppelanrechnung abzusetzen. Darüber hinaus seien erneuerbare Kraftstoffe nur noch in Verbindung mit der Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure anrechenbar. Die Berücksichtigung von Biokraftstoffen aus der Palmölproduktion werde zudem beendet.
Der deutsche Bundestag will den Gesetzesentwurf am 25. Februar 2026 beraten.







