Grundlage des Vermarktungsstarts der Kapazitätsreservierung ist das zweite Marktinformationspaket, das die Netzbetreiber am 5. März 2026 veröffentlichten. Es beschreibt die Cluster- und Kapazitätsentwicklung im Zeitraum 2026 bis 2030 sowie den Anfrage- und Reservierungsprozess im Detail.
Kunden können sich Kapazitäten für einen Reservierungszeitraum von bis zu sieben Jahren vorhalten lassen. Innerhalb dieses Zeitraums oder spätestens zu seinem Ende können Marktteilnehmer eine Transportbuchung über bis zu 15 Jahre tätigen. Das Reservierungsentgelt beträgt 1 Euro pro kWh/h/a. Es wird monatlich abgerechnet und kann zu bis zu 100 Prozent auf spätere Buchungen angerechnet werden – vorausgesetzt, der Kunde tätigt zum Ende des Reservierungszeitraums mindestens eine Jahresbuchung in Höhe der reservierten Kapazität mit Lieferbeginn innerhalb von vier Jahren nach Reservierungsende.
Die Vergabe der Kapazitäten erfolgt nach dem First-Come-First-Served-Prinzip (FCFS). Der Eingangszeitstempel des vollständig ausgefüllten Formulars ist die Grundlage für die Reihenfolge. Die Netzbetreiber bearbeiten Anfragen in der Regel innerhalb von zehn Werktagen. Nach positiver Prüfung erhalten Antragsteller ein verbindliches Angebot, das innerhalb von sieben Werktagen anzunehmen ist.
Cluster-Entwicklung und reservierbare Kapazitäten 2026 bis 2030
Das Wasserstoff-Kernnetz wächst schrittweise über regionale Cluster. Innerhalb eines Clusters können Marktteilnehmer frei zuordenbare feste Wasserstoffkapazitäten (FWK) an Punkten einer Angebotszone reservieren. Das Konzept der Angebotszonen ermöglicht ein flexibles Kapazitätsangebot, da viele zukünftige Ein- und Ausspeisepunkte noch nicht feststehen.
Das Kernnetz wird schrittweise erweitert. Aktuell sind folgende Ausbaustufen geplant:
- Bis Ende 2026 umfasst das Netz die Cluster Nord-West, Flow, Mitteldeutschland und Burghausen.
- Bis Ende 2027 sollen die Cluster Hannover Ost und Flow 2 hinzukommen.
- Ende 2028 soll das Cluster Ingolstadt folgen.
- Bis Ende 2029 sollen das Cluster Aachen sowie mosaHYc entstehen
- Ab 2030 fusionieren die Cluster Flow, Flow 2 und Mitteldeutschland zu dem Cluster Ost.
Die reservierbaren Gesamtkapazitäten entwickeln sich entsprechend: Von 2.859 MWh/h Entry und 1.684 MWh/h Exit im Jahr 2026 steigen sie auf 15.087 MWh/h Entry und 10.835 MWh/h Exit im Jahr 2030.
Kapazitäten für Netzteile, die ab 2030 in Betrieb gehen, werden zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Marktinformationspaketen veröffentlicht.
Clusterübergangstransport als Brücke zwischen Clustern
Solange Cluster nicht strömungsmechanisch engpassfrei verbunden sind, ermöglicht der Clusterübergangstransport (CÜT) clusterübergreifende Transporte. Der CÜT wird über den Wasserstoff-Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe abgewickelt. Voraussetzung für einen CÜT-Reservierungsvertrag ist eine bestehende Reservierung oder Buchung in entsprechender Höhe im Quell- und Zielcluster. Alternativ kann ein Liefervertrag als Nachweis dienen.
Die Vergabe von CÜT-Kapazitäten erfolgt grundsätzlich nach FCFS und ohne zusätzliches Reservierungsentgelt. Im Engpassfall – wenn innerhalb einer Zeitstunde mehr Nachfrage als Angebot eingeht – entscheidet die Zahlungsbereitschaft. Das Nutzungsende der CÜT ist nach aktuellem Stand spätestens zum 31. Dezember 2037 vorgesehen.
Identitätsprüfung und Registrierung
Der Anfrageprozess umfasst zwei Prüfschritte: eine gesetzlich vorgeschriebene KYC (Know Your Customer)-Sanktionsprüfung der anfragenden Partei sowie eine netzbetreiberübergreifende Kapazitätsprüfung. Die Netzbetreiber empfehlen, die Registrierung rechtzeitig vor dem Vermarktungsstart anzustoßen, da Sanktionsprüfungen Zeit beanspruchen. Für den Abschluss eines Reservierungsvertrags müssen Firmendaten, Ansprechpartner, Punktart, Flussrichtung, Cluster und zuständiger Netzbetreiber vorliegen.
Korrespondierende Anfragen – etwa zur gleichzeitigen Sicherung von Ein- und Ausspeisepunkten – können im Formular verknüpft werden. Sie erhalten dann den Zeitstempel der ersten Anfrage, sofern alle Anfragen innerhalb einer Stunde eingehen.
Regulatorischer Rahmen
Die regulatorische Grundlage bilden die BNetzA-Festlegungen WaKandA (BK7-24-01-015) und WasABi (BK7-24-01-014), die ab dem 1. Januar 2028 anzuwenden sind. Ein einheitlicher Mustervertrag für Kapazitätsreservierungen wurde am 6. Januar 2026 von den Verbänden BDEW, VKU und GEODE veröffentlicht. Er wird zum 1. Januar 2028 als Standard in die erste Kooperationsvereinbarung Wasserstoff überführt.
Gemäß WaKandA müssen Netzbetreiber zehn Prozent der verfügbaren Kapazitäten für Kurzfristbuchungen an Netzpunkten zurückhalten. Diese Quote wird im Anfrageprozess berücksichtigt.
Die Netzbetreiber weisen darauf hin, dass die veröffentlichten Kapazitätszahlen und Inbetriebnahmedaten auf Planungsständen beruhen und mit Unsicherheiten behaftet sind.











