Die 22 Betreiber des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes haben die Rahmenbedingungen für die Kapazitätsreservierung ab Anfang 2026 bekannt gegeben. Durch das nun veröffentlichte Informationspaket wollen die Netzbetreiber dem Markt mehr Planungssicherheit für Wasserstoffprojekte ermöglichen. Die deutschen Netzbetreiber koordinieren sich zeitlich mit europäischen Partnern, die ebenfalls User Commitment Prozesse zur Vermarktung von Wasserstoffkapazitäten starten.
Das Reservierungskonzept soll eine verbindliche Sicherung von Ein- und Ausspeisekapazitäten für Liefergeschäfte ermöglichen. Die Marktteilnehmer sollen damit eine zusätzliche Absicherung für die H₂-Projektentwicklung erhalten. Die Reservierung soll später durch Kapazitätsbuchungen abgelöst werden. Das gezahlte Reservierungsentgelt rechnen die Netzbetreiber auf die Transportentgelte an.
Vermarktung über Cluster und Angebotszonen
Die Netzbetreiber vermarkten die Kapazitäten in der Anfangsphase über Cluster. Diese bestehen aus strömungsmechanisch verbundenen Netzen. Innerhalb der Cluster stellen die Betreiber Kapazitäten in Angebotszonen bereit.
Fest frei zuordenbare Wasserstoffkapazitäten (FWK) ermöglichen einen pfadunabhängigen Transport innerhalb des deutschen Wasserstoff-Marktgebietes. Das Marktgebiet ist zu Beginn in Cluster unterteilt. Die Zuordenbarkeit der FWK beschränkt sich zunächst auf die jeweiligen Cluster. Mit dem schrittweisen Zusammenwachsen der Cluster wächst die FWK-Reichweite bis zur vollständigen Abdeckung des deutschlandweiten Marktgebietes.

(© Betreiber des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes)
Clusterübergreifender Transport möglich
Sofern eine physische Verbindung zwischen Clustern besteht, ermöglichen die Netzbetreiber einen clusterübergreifenden Transport (CÜT). Dieser erlaubt feste Transporte zwischen einzelnen Clustern. Berechtigte Kunden haben je eine Ein- und Ausspeisereservierung in den verbundenen Clustern kontrahiert. Die Netzbetreiber erheben für den CÜT kein zusätzliches Reservierungsentgelt.
Angebotszonen sind definierte Teilbereiche innerhalb eines Clusters. Die Zonenkapazität stellt das initiale Vermögen an konkurrierender Ein- und Ausspeiseleistung dar, ohne die Reichweite des Produktes im Cluster einzuschränken. Die Netzbetreiber stellen die Zonenkapazität separat für Entry-Punkte und Exit-Punkte bereit. Die Summe der vermarktbaren FWK an Entry- und Exit-Punkten kann die angebotene Zonenkapazität nicht übersteigen.
Reservierung an allen Netzpunktarten möglich
Marktteilnehmer können Kapazitäten an sämtlichen Netzpunktarten im jeweiligen Cluster reservieren. Dazu zählen Netzanschlusspunkte zu Elektrolyseuren oder Verbrauchsanlagen sowie Grenzübergangspunkte zu angrenzenden ausländischen Marktgebieten.
FWK innerhalb einer Angebotszone können ohne zusätzliche strömungsmechanische Prüfung an jedem Entry- und Exit-Punkt dieser Zone vermarktet werden. Die Netzbetreiber führen das Konzept der Angebotszonen ein, um ein flexibles und bedarfsgerechtes Kapazitätsangebot zu ermöglichen. Die Angebotszonen können im Zeitverlauf an den Markthochlauf angepasst werden.
Regulatorische Grundlagen stehen bevor
Die Bundesnetzagentur steht kurz vor der Veröffentlichung der Festlegungsverfahren WaKandA und WasABi. Diese regulatorischen Grundlagen fließen in den Prozess zur Entwicklung gemeinsamer Vertragsstandards für den Netzzugang ein. Die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber streben die Erstellung eines einheitlichen Mustervertrags für Kapazitätsreservierungen an.
Die Netzbetreiber planen, einen Reservierungsvertrag und die Kapazitäten der Cluster und Angebotszonen für die Jahre 2026 bis 2030 noch 2025 zu veröffentlichen. Diese Kapazitäten bilden das Potenzial der bis zum jeweiligen Stichtag geplanten Infrastruktur ab. Marktteilnehmer können diese Kapazitäten auch über 2030 hinaus reservieren. Die Netzbetreiber veröffentlichen sukzessive die Kapazitäten und Clusterentwicklungen für die Folgejahre nach 2030 rollierend in Abstimmung mit dem Netzentwicklungsplan.
Der Reservierungsprozess startet Anfang 2026 zu einem einheitlichen Startpunkt. Bestehende Verträge zwischen Netznutzern und Netzbetreibern bleiben unberührt.
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