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Wasserstoffkraftwerke: Drei Maßnahmen sollen 23,8 GW bis 2035 ermöglichen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Europäische Kommission haben sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von Wasserstoffkraftwerken verständigt. Konkret wurden drei Maßnahmen formuliert, die die Ausschreibung neuer Anlagen regeln sollen. Eine Genehmigung steht noch aus.

von | 04.08.23

Noch verbrennt RWE in Weisweiler bei Aachen Kohle. 2029 soll der Standort stillgelegt werden, dafür plant der Konzern hier den Bau eines neuen Wasserstoffkraftwerks
(Quelle: Rüdiger Fessel/ iStock 1438840188)
(Quelle: Rüdiger Fessel/ iStock 1438840188)

04. August 2023 | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Europäische Kommission haben sich über den Regulierungsrahmen für die Förderung von Wasserstoffkraftwerken verständigt. Konkret wurden drei Konzepte für die Ausschreibung neuer Anlagen formuliert. Eine Genehmigung steht noch aus. Mit den neuen Wasserstoffkraftwerken will das BMWK die Dekarbonisierung des Stromsektors abrunden: Geplant sind 8,8 GW durch Neubau und 15 GW durch Umstellung bestehender Kraftwerke.

Die mit der EU-Kommission am 01.08. erarbeiteten “Leitplanken” bezichnet das BMWK als “erste[n] wichtige[n] Schritt” zur rechtlichen Absicherung der geplanten Kraftwerksstrategie. Diskutiert wurden die Rahmenbedingungen für die geplanten staatlichen Förderprogramme des BMWK, damit diese dem europäischen Beihilfe- und Energierecht entsprechen. Das BMWK sieht vor allem drei Modi der Förderung vor.

Die zwischen BMWK und EU-Kommission erzielte Einigung sei nicht mit einer beihilferechtlichen Genehmigung der beabsichtigten Maßnahmen gleichzusetzen, stellt das Ministerium klar. Stattdessen umfasse der Konsens vorerst zentrale Bestandteile und maßgebliche Rahmenbedingungen für die zukünftigen Maßnahmen.

Auf dieser Basis sollen die neuen Maßnahmen der Kraftwerksstrategie nach der parlamentarischen Sommerpause veröffentlicht und anschließend öffentlich konsultiert werden, um die Details zu bestimmen. In der Konsultationsphase können sich betroffene Akteure (Verbände sowie Hersteller bzw. Betreiber von Kraftwerken, Elektrolyseuren und anderen Infrastrukturen) zu den geplanten Fördermaßnahmen und ihren Auswirkungen auf den Wettbewerb äußern.

Das übergeordnete Ziel fasste Bundesminister Robert Habeck so zusammen:

„Konkret wollen wir 8,8 GW an neuen Kraftwerken ausschreiben, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden. Und wir wollen bis 2035 bis zu 15 GW an Wasserstoffkraftwerken ausschreiben, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden können bis sie an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, maximal jedoch bis 2035.

 

Von diesen 15 GW wollen wir in einem ersten Schritt 10 GW bis 2026 ausschreiben und dann eine Evaluierung vornehmen, bevor die verbleibenden 5 GW ausgeschrieben werden können. Und natürlich führen wir im nächsten Schritt eine Konsultation durch“, so der Minister weiter.

Die drei Förderkonzepte im Detail

Nach dem Willen des BMWK wird es drei Arten von Ausschreibungen für Wasserstoff-Kraftwerke geben: “Sprinter”, Hybrid und H₂-Ready. Sprinter- und Hybrid-Kraftwerke sollen die 8,8 GW Neubau ausmachen, während sich H₂-Ready auf die 15 GW Kapazität duch Umstellung bezieht.

Alle drei Ausschreibungen sollen “eine breite Beteiligung von Marktteilnehmern” ermöglichen. Darüber hinaus treffe man Vorkehrungen, um das Risiko einer staatlichen Überförderung zu minimieren und die Wettbewerbsintensität hoch zu halten.

1: Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke: Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff (§ 39p EEG)

Das Sprinter-Konzept zielt auf Standorte, die vergleichsweise früh an eine Wasserstoffinfrastruktur angebunden sind. Hierzu zählen etwa große Wasserstoff- oder Ammoniakspeicher, regionale Wasserstoffnetze oder -cluster sowie Importmöglichkeiten für Wasserstoff oder Ammoniak.

Gefördert wird bei den “Sprintern” die Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff, sobald die Anlage in Betrieb ist. Für die Jahre 2024 bis 2028 ist in dieser Fördermaßnahme ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 4,4 GW vorgesehen. Das Programm soll sowohl für neue Projekte als auch die Umrüstung erdgasbasierter Kraftwerke offen sein.

2: Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke: “Innovative Konzepte mit wasserstoffbasierten Stromspeichern” (§ 39o EEG)

Die Hybridkraftwerke sollen vor allem an Standorten entstehen, die vergleichsweise spät an eine Wasserstoffinfrastruktur angeschlossen werden können. Das BMWK beschreibt sie als “Gesamtsysteme”, die Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie mit lokaler Wasserstoffspeicherung und einem H₂-Kraftwerk verbinden. Dies soll eine flexible Stromerzeugung auf Wasserstoffbasis ermöglichen.

Insgesamt ist hierfür ein Ausschreibungsvolumen von 4,4 GW geplant. Gefördert werde die “Kapazität der Umrüstung”, also die Leistung der Wasserstoffkraftwerke.

3: H₂-Ready-Kraftwerke / konvertierbare Kraftwerke mit Wasserstoff-Umstiegspflicht bis 2035

Die H₂-Ready-Kraftwerke beschreibt das Ministerium als “neue oder bestehende Kraftwerke, die zunächst für einen klar begrenzten Zeitraum mit Erdgas betrieben werden und bis 2035 auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden müssen”.

Insgesamt will man zwischen 2024 und 2026 10 GW ausschreiben. Davon könnten bis zu 6 GW für neue Kraftwerke reserviert werden. Der Rest würde auf bestehende Gaskraftwerke entfallen, die auf 100 % Wasserstoffbetrieb umgerüstet würden. “Nach einer Evaluierungsphase können die restlichen 5 GW dann auch nach 2026 ausgeschrieben werden”, so das BMWK weiter.

Hintergrund

Bereits im Jahr 2035 soll die Stromversorgung in Deutschland nahezu klimaneutral sein. Das BMWK erarbeitet daher seit mehreren Monaten mit der europäischen Kommission ein gemeinsames Verständnis zur Förderung von mit Wasserstoff betriebenen Kraftwerken.

Dieses “gemeinsame Verständnis” umfasst sowohl die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits angelegten Kraftwerke, die bei Inbetriebnahme mit Wasserstoff betrieben werden (Typ 1 und 2), als auch Kraftwerke, die zu Beginn weiter mit Erdgas laufen und bis spätestens 2035 auf den Wasserstoffbetrieb umstellen müssen (Typ 3).

„Die Dekarbonisierung des Stromsektors ist ein wichtiger und zentraler Aspekt für alle anderen Branchen. Gemeinsam haben wir in Europa und in Deutschland im vergangenen Jahr die Weichen für den Ausbau Erneuerbarer Energien gestellt. Jetzt geht es darum, die Umstellung unseres Kraftwerksparks auf Wasserstoff einzuleiten und damit die Weichen für die Erreichung der Klimaneutralität des gesamten Stromsektors zu stellen.

 

Ein klimaneutraler Stromsektor ist die entscheidende Säule für die Dekarbonisierung aller anderen Sektoren, denn diese werden in Zukunft mehr Strom verbrauchen als heute. Die Hauptpfeiler zur Dekarbonisierung sind erneuerbare Energien, Flexibilität im System und Speicherung, aber für einige Stunden des Jahres auch steuerbare Kraftwerke.

 

Die Umstellung und Dekarbonisierung des fossilen Kraftwerksparks ist daher der nächste wichtige Schritt. Und es ist deshalb umso wichtiger, dass wir den Rahmen für Wasserstoffkraftwerke mit der Europäischen Kommission abgesteckt haben“, so Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck am Dienstag.

 

(Quelle: BMWK/2023)

 

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