Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) begründet die Aktualisierung der Bedarfsprognose mit der geopolitischen Lage, der Politik der US-Administration sowie neuen Schwerpunktsetzungen auf europäischer und bundesdeutscher Ebene. Bereits 2023 und 2024 hatte der Rat entsprechende Papiere vorgelegt und seitdem fortgeschrieben.
Gegenüber der ersten Prognose von 2023 verschiebt der NWR den Start des Wasserstoffhochlaufs auf die erste Hälfte der 2030er-Jahre. Als Gründe nennt der Rat den bislang unzureichenden regulatorischen Rahmen sowie schwierige finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen bremsen. Für den Schwerlastverkehr wertet der NWR einen Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr für Wasserstofftankstellen und schwere Lkw von Anfang 2026 als möglichen Impuls für den weiteren Hochlauf.
Kirsten Westphal mahnte: Für alle Sektoren müssten die rechtlich-regulatorischen Bedingungen noch geschaffen oder verbessert werden, bevor sich die genannten Bedarfe realisieren ließen. Sie verweist dabei auf die notwendige Fortsetzung der Arbeit durch den neuen Nationalen Wasserstoffrat.
Stahl- und Chemieindustrie treiben Nachfrage
Den größten Anteil am künftigen Bedarf beansprucht die Industrie mit 30 bis 55 TWh in den frühen 2030er-Jahren und bis zu 300 TWh in den späten 2040er-Jahren. Die Stahlindustrie setzt Wasserstoff vor allem als Reduktionsmittel bei der Eisenerz-Direktreduktion ein, wobei eine Tonne Wasserstoff dort rund 28 Tonnen CO₂ gegenüber Kokskohle einspart. Der NWR beziffert den potenziellen Wasserstoffbedarf der Stahlindustrie auf bis zu 400.000 Tonnen pro Jahr. Die Chemieindustrie verbraucht bereits heute bis zu 1,1 Millionen Tonnen beziehungsweise rund 37 TWh mehrheitlich fossil erzeugten Wasserstoff. Für 2045 erwartet der Wasserstoffrat einen Bedarf von 107 bis 243 TWh Wasserstoff und Wasserstoffderivaten in der Chemieindustrie. Der Wert liegt je nach Szenario 14 bis 28 Prozent unter der Prognose von 2024.
Mobilität und Strom- beziehungsweise Fernwärmeversorgung tragen jeweils 20 bis 25 Prozent zum Gesamtbedarf bei. Im Mobilitätssektor entfällt der größte Anteil auf den Schwerlastverkehr: Bis 2030 hält der NWR eine Flotte von einigen Tausend Wasserstoff-Lkw für erreichbar. In der kommenden Dekade rechnet der Rat mit den ursprünglich für 2030 erwarteten 38.000 Fahrzeugen und einem Energiebedarf von rund 17 TWh. Für die Luftfahrt beziffert der NWR den Bedarf an Wasserstoffderivaten auf rund 6 TWh in den späten 2030er- beziehungsweise frühen 2040er-Jahren, der bis in die späten 2040er-Jahre auf rund 27 TWh steigt. In der Strom- und Fernwärmeversorgung erwartet der Rat für 2035 einen Brennstoffeinsatz von 5 bis 30 TWh, der 2040 auf 30 bis 40 und 2045 auf 60 bis 120 TWh ansteigt.
Zum Informations- und Grundlagenpapier „Wasserstoffbedarf“Beimischung nur in engen Grenzen möglich
Das Papier zur Wasserstoffbeimischung ordnet die Diskussion um Erdgasnetze als Übergangspfad für den Markthochlauf ein. Der NWR unterscheidet dabei zwischen Fernleitungs- und Verteilnetzen, die sich in technischer Auslegung, Einbindung in europäische Strukturen und Nutzerstruktur grundlegend unterscheiden. Ohne eine Überarbeitung des gesetzlichen und regulatorischen Rahmens bleibt eine Beimischung auf beiden Netzebenen nach Einschätzung des Rats nur in sehr engen Grenzen möglich.
Die physikalischen Eigenschaften von Wasserstoff limitieren den Effekt einer Beimischung zusätzlich. Der volumetrische Brennwert von Wasserstoff liegt bei rund einem Drittel des Werts von Erdgas, komprimiert auf den Speicherdruck von 200 bar sinkt die Energiedichte auf ein Viertel. Ein Wasserstoffanteil von 10 Volumenprozent im Gasgemisch entspricht deshalb nur einem Energieanteil von etwa 3 Prozent, bei 20 beziehungsweise 30 Volumenprozent liegt der Energieanteil bei rund 7 beziehungsweise 11 Prozent. Die daraus resultierende Treibhausgasminderung beträgt bei 10 Volumenprozent Beimischung nur etwa 2 Prozent, bei 20 und 30 Volumenprozent rund 4 beziehungsweise 7 Prozent.
Europäische Vorgaben bremsen Beimischung im Fernnetz
Im Fernleitungsnetz begrenzen europäische Gasqualitätsanforderungen den zulässigen Wasserstoffanteil faktisch auf maximal 2 Volumenprozent, in Deutschland ebenso wie in vielen anderen europäischen Ländern. Industrielle Großabnehmer verschärfen die Restriktion zusätzlich: In der chemischen Industrie dient rund ein Viertel des eingesetzten Erdgases als Rohstoff und erfordert hohe Reinheitsgrade. Wasserstoffanteile oberhalb von etwa 2 Volumenprozent können dort Sicherheitsabschaltungen auslösen. Verdichteranlagen mit gasbetriebenen Turbinen sind in der Regel ebenfalls nicht für erhöhte Wasserstoffanteile ausgelegt, ein verbindlicher Grenzwert für das Fernleitungsnetz fehlt bislang.
Als Alternative benennt der NWR De-Blending-Technologien wie Hochleistungsmembranen kombiniert mit Druckwechseladsorption. Diese Verfahren extrahieren Wasserstoff aus Erdgasströmen mit einer Reinheit von bis zu 99,9999 Prozent und könnten ihn punktuell in das Wasserstoff-Kernnetz einspeisen. Für einen flächendeckenden Einsatz im gesamten Fernleitungsnetz hält der Wasserstoffrat die Technologie aufgrund des Energiebedarfs und der sinkenden Effizienz bei niedrigen Wasserstoffkonzentrationen jedoch nicht für wirtschaftlich.
Verteilnetze bieten größeren Spielraum
In Verteilnetzen hängt der maximal beimischbare Anteil von der Verträglichkeit der angeschlossenen Anwendungstechnik ab und reicht von 0 Volumenprozent bei bestimmten Industrieanlagen bis zu 20 oder 30 Volumenprozent bei moderneren Geräten im Wärme- und Gewerbesektor. Ein belastbarer H₂-Grenzwert für den Gasgerätebestand fehlt im DVGW-Regelwerk bislang, wodurch Netzbetreiber die Kompatibilität einzelner Anlagen kaum prüfen können. Der NWR verweist zudem auf offene Zertifizierungsfragen: Für RFNBO-Wasserstoff regelt die Massenbilanzierung nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie den Nachweis, für kohlenstoffarmen Wasserstoff befindet sich der Rechtsrahmen laut Rat noch im Aufbau. Alternative Book-and-Claim-Modelle könnten die Liquidität erhöhen, bergen aber laut Papier das Risiko sinkender Anreize für den Aufbau dedizierter Wasserstoffinfrastruktur.
Wirtschaftlich stuft der NWR das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Fernleitungsnetz als ungünstig ein, im Verteilnetz hält er es je nach lokalen Bedingungen für vorteilhafter. Strategisch ordnet der Wasserstoffrat die Beimischung als Übergangslösung ein, die vor allem für Verteilnetze relevant bleibt, während für Fernleitungsnetze der Aufbau dedizierter Wasserstoffnetze bereits beschlossen ist.
Zum Informations- und Grundlagenpapier „Beimischung von Wasserstoff in Erdgasnetzen“










