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Zukunft Gas wird „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“

Zukunft Gas erhält einen neuen Namen: Ab Januar 2025 firmiert der Branchenverband als „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft". Die Umbenennung wurde gestern (28.11.) mit großer Mehrheit von den Mitgliedern beschlossen und soll die „konsequente fundamentale Weiterentwicklung der Gaswirtschaft hin zur Nutzung von Wasserstoff als Energieträger der Zukunft“ unterstreichen. Kurz zuvor hatte der Verband Kritikpunkte an den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Wasserstoffkraftwerke formuliert.

von | 29.11.24

Dr. Timm Kehler
© Lotte Ostermann/Zukunft Gas
Wasserstoffwirtschaft

Zur Umbenennung in „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“ erläuterte verbands-Vorstand Dr. Timm Kehler: „Die Gaswirtschaft hat sich den Herausforderungen der Energiewende gestellt und positioniert sich als eine zukunftsgerichtete Branche, die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz vereint“.

Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl formulierte Kehler zeri zentrale Forderungen: Einen verbindlichen Marktrahmen für Wasserstoff und Biomethan sowie die Einführung einer Grüngasquote.

Klarer Fahrplan für die Wasserstoffwirtschaft

Wasserstoffwirtschaft

Das neue Logo des Verbandes (© Zukunft Gas)

Die Umbenennung fällt in eine Phase signifikanter Veränderungen für die deutschen Wasserstoffwirtschaft. Im Laufe eines Jahres wurden das Wasserstoffkernnetz genehmigt und die Nationale Wasserstoffstrategie weiterentwickelt. Zudem hat die Bundesregierung eine Wasserstoff-Importstrategie formuliert. Der Branchenverband, der die Interessen von über 150 Unternehmen der Gas- und Wasserstoffbranche vertritt, sieht allerdings noch erheblichen Handlungsbedarf.

Zukunft Gas betonte zugleich die Bedeutung der bestehenden Infrastruktur: Die Gasverteilnetze versorgen nach Verbandsangaben rund 1,8 Millionen Gewerbebetriebe. Neben dem Aufbau eines Wasserstoffkernnetzes und der Sicherung von Speicherkapazitäten solle diese Infrastruktur ihre zentrale Rolle auch in Zukunft behalten.

Kritik an zu hohen Hürden für H2-Kraftwerke

Einen Tag zuvor hatte der Verband eine Stellungnahme zum neuen Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegt. Darin formuliert er deutliche Kritik: Die geplanten Regelungen für den Neu- und Umbau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken seien zu restriktiv und könnten den dringend benötigten Ausbau von flexibler Kraftwerkskapazität gefährden.

Das KWSG soll den Aufbau von 12,5 Gigawatt neuer Kraftwerksleistung bis 2030 fördern – ein wichtiger Baustein der Energiewende. Indes seien die vorgesehenen finanziellen Sicherheitsleistungen für Kraftwerksbetreiber viel zu hoch angesetzt, kritisierte Timm Kehler. Diese könnten potenzielle Investoren abschrecken.

Auch die Teilnahmebedingungen für die geplanten Ausschreibungsverfahren seien zu eng gefasst. Der Verband fordert eine schnelle Überarbeitung des Gesetzes und dessen Einbettung in einen künftigen Kapazitätsmarkt. Angesichts der politischen Unsicherheiten – Neuwahlen und fehlender Bundeshaushalt – drängt die Branche auf eine rasche Verabschiedung des Gesetzes.

(Quelle: Zukunft Gas/2024)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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